Rechsteiner Paul · Ständerat · 2019-12-12
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-12
Wortprotokoll
Ich muss Ihnen das Umgekehrte empfehlen, nämlich beim Bundesrat zu bleiben - und bei der Kommission, muss ich in Bezug auf den gewählten Ansatz sagen. Der Ansatz ist ja der Ergänzungsleistungsansatz, der der Botschaft, dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Kommission zugrunde liegt, ergänzt um die Gesundheits- oder Krankheitskosten, die bei den Ergänzungsleistungen über die Kantone mit inbegriffen sind. Wenn man das Konzept des Bundesrates betrachtet, dann haben diese Zahlen eine bestimmte Logik, es geht nämlich um den Ergänzungsleistungsansatz inklusive Krankheits- bzw. Gesundheitskosten, denn bei den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen sind diese mit drin.
Was die Kommission korrigiert hat, ist die Frage der Besteuerung, und zwar aus den Gründen, die Bundesrat Berset vorhin genannt hat und aus welchen er nun den Überlegungen der Kommission folgen kann. Es stellt sich immer die Frage, womit man es vergleichen will. Wenn man es mit der Situation vorher und nachher vergleicht, ist das ja dann die Logik, die in der Kommission dazu geführt hat, dass keine Minderheitsanträge mehr aufgenommen worden sind. Die Leistung der Arbeitslosenversicherung muss ja zunächst bezogen werden, bevor überhaupt jemand die Übergangsleistungen beziehen kann. Die Leistung der Arbeitslosenversicherung ist steuerbar, der Rentenbezug nachher auch wieder. In diesem Sinne ergibt das Konzept der Kommission eine gewisse Logik. Die Lösung ist mit dem gesamten Konzept verbunden und nicht mit den absoluten Zahlen. Es ist klar, dass der Zweitrat die Zahlen insgesamt und die Limiten noch einmal überprüfen muss. Eine Spontangesetzgebung aus dem Plenum heraus mit einem Einzelantrag ist bei einer derart gewichtigen Vorlage eine problematische Sache.
Nachdem die Kommission seriös gearbeitet und sich die Sache gründlich angeschaut hat, möchte ich Sie ersuchen, beim Bundesrat zu bleiben, kombiniert mit der Korrektur, die die Kommission vorgenommen hat, und dann die Dinge vom Zweitrat noch vertiefen zu lassen, was ja nach dem letzten Entscheid ohnehin geschehen wird.