Dittli Josef · Ständerat · 2019-12-12
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-12
Wortprotokoll
Der Einzelantrag Würth hat eigentlich die gleiche Stossrichtung, wie wir sie in der Kommission auch hatten. Wir hatten ursprünglich in der Kommission einen Antrag, der vorsah, eine sogenannte Sunset-Klausel auf zwölf Jahre hinaus zu schaffen und nach acht bis zehn Jahren eine Evaluation und eine Wirkungsüberprüfung vorzusehen. Aus dem heraus ist der Antrag, so wie er vorliegt, entstanden.
Wichtig ist, dass man eine Evaluation macht. Der Antrag Würth, nach dem sie schon nach fünf Jahren erfolgen soll, hat den Nachteil, dass man dann in Bezug auf eine Wirkungsüberprüfung doch noch relativ wenig Datenmaterial und Erfahrungen hat. Das ist auch der Grund, warum Ihre Kommission hier ein zweistufiges Vorgehen beantragt, dass man nämlich zuerst nach vier Jahren einmal einen Bericht über die Umsetzung des Gesetzes macht - wie das passiert ist, mit Zahlenmaterial und allem Drum und Dran -, dass man aber dann doch einige Jahre mehr abwartet, bis man die Wirksamkeit überprüft. Darum ist in Absatz 2 diese Kernbestimmung drin, dass acht Jahre nach dem Inkrafttreten ein Bericht über die Wirksamkeit mit der Antragstellung, wie man weiter vorgehen soll, erstellt wird.
Ich bin der Auffassung, dass der Antrag Ihrer Kommission der bessere ist, weil dann mehr Datenmaterial und auch mehr Erfahrungen vorliegen, und dass man dann eine[NB]aussagekräftigere[NB]Vorgehensweise für die Zukunft beantragen kann.
Ich bitte Sie also, hier dem Antrag der Kommission zu folgen.