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Noser Ruedi · Ständerat · 2019-12-12

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-12

Wortprotokoll

Das ist eigentlich der zweite Teil des Konzeptes, das vorsieht, dass man die Überbrückungsleistungen so anpasst, dass sie gleich sind, wie wenn man in Frühpension geht und AHV-Leistungen, BVG-Leistungen und Ergänzungsleistungen bekommt. Das ist eigentlich die Anpassung, die dafür sorgt, dass die beiden Systeme das gleiche Leistungsniveau haben. Wenn man das so macht, und das möchte ich auch hier deutsch und deutlich sagen, dann gehe ich davon aus, dass der Zweitrat dann die Berechnung, wie dies zu erfolgen hat, anpassen wird. Ich bin zum Beispiel der Ansicht, dass die Gesundheitskosten auch eingerechnet werden müssen, wenn man auf dieses Niveau runtergeht. Ich sage dies deshalb so deutlich, weil ich das hier nicht einfach eins zu eins beantragen kann, sonst gäbe es noch viel mehr Anträge.

Die Idee ist also ganz klar, dass der Zweitrat auch auf den Leistungskatalog der Ergänzungsleistungen zurückgeht, wenn Sie dem Antrag zustimmen, weil wir auf das Leistungsniveau des zweifachen Existenzminimums wechseln. Ich bitte Sie, dem auch zuzustimmen; es ist gemäss Ergänzungsleistungen formuliert. Als Folge davon bitte ich Sie dann aber auch, von der Kommission abzuweichen und das, was sie eingeführt hat, nämlich die Leistungen für steuerbar zu erklären, wieder rückgängig zu machen, denn bei den Ergänzungsleistungen sind keine Steuern geschuldet, diese Leistungen sind steuerfrei. Das wäre im Konzept dann richtig. Da Sie jetzt den ersten Antrag angenommen haben, bitte ich Sie, auch den zweiten Antrag anzunehmen, damit das Konzept kohärent ist und im Zweitrat wirklich ausdiskutiert werden kann.

Ich habe gehört, dass wir einzeln über die Höhe und die Besteuerung abstimmen werden. Ich mache Sie einfach darauf aufmerksam, dass Sie die Leistungen in der zweiten Abstimmung dann auch für steuerfrei erklären müssen, wenn Sie sie hier senken, sonst ist es in sich nicht schlüssig.