preparatory:AB 25581
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-26
Wortprotokoll
In Artikel 43 Absatz 4 geht es um die Frage, wer bei der Prüfung der Zulässigkeit von Fusionen Parteirechte haben soll. Die Kommissionsmehrheit gesteht dieses Recht nur den beteiligten Unternehmen zu. Die Minderheit Strahm möchte dieses Recht auch den Standortkantonen gewähren; dies mit folgender Begründung: Die Weko muss sonst, wie bisher, nicht einmal Konsultationsverfahren durchführen. Es sollten volkswirtschaftliche Überlegungen der Kantone eingebracht werden können, denn der Entscheid betrifft ja ihre ökonomische Zukunft.
Die Mehrheit hingegen möchte diesen Zusatz nicht einfügen, und zwar mit folgender Begründung: Die Verfahren sollen rasch gehen und möglichst wenig kompliziert sein. Die Weko berücksichtigt volkswirtschaftliche Anliegen durchaus. Es sollen keine sachfremden Interessen einfliessen können. Ausserdem funktioniert die bisherige Bestimmung problemlos und es könnte hinsichtlich der Fragen Kantonsgrenze, Firmensitz und Arbeitsplätze zu Komplikationen kommen. Wenn nur der Firmensitzkanton zugelassen würde, aber die Arbeitsplätze eigentlich an einem anderen Ort wären, könnte das zu Komplikationen führen.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 12 zu 7 Stimmen, der Mehrheit zu folgen, welcher ich mich nicht anschliessen werde.