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Gysin Remo · Nationalrat · 2002-09-26

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Wer als Mitglied eines Verwaltungsrates oder einer Geschäftsleitung unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen, zum Beispiel in einem Kartell, mit organisiert, wird zukünftig mit einer Busse bis zu 1 Million Franken gebüsst. Im Vergleich mit Sanktionen im Ausland ist dies eine bescheidene Obergrenze. In Deutschland sind Einzelpersonen im Zusammenhang mit Kartellen schon zu Bussen von über 100 Millionen Franken verurteilt worden. Ziehen wir einen Vergleich mit dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb in Betracht, könnte grundsätzlich auch hier die Möglichkeit von Gefängnisstrafen diskutiert werden.

Die Minderheit hat aber bewusst darauf verzichtet, weil die Durchsetzung einer solchen Regelung sehr schwierig wäre.

Im neuen Artikel 54a, den wir Ihnen beantragen, ist für einzelne Personen nichts anderes vorgesehen, als das, was wir in Artikel 49a für Unternehmen beschlossen haben.

Es ist zu beachten, dass Geldbussen gegen natürliche Personen effektiver sind als Geldbussen gegen Unternehmen. Das war der Kernsatz des OECD-Experten, den wir in der WAK anhörten. Zu beachten ist auch: Wenn wir nur ein Unternehmen büssen und nicht auch die Verantwortlichen in den Unternehmen, so werden eigentlich die Investoren, das heisst die grossen und kleinen Aktienbesitzer, gebüsst, nicht aber diejenigen, welche die entsprechenden Entscheide gefällt haben.

Entscheide zur Kartellisierung sind keine Naturereignisse. Dahinter stehen Topmanager, CEO, Verwaltungsräte mit Toplöhnen, oft in Millionenhöhe, mit Boni und Optionen, mit "fringe benefits" in allen Farben; Leute, die ihren Lohn, auch ihre Pensionsansprüche mit ihrer grossen, grossen Verantwortung verbinden. Wenn Verantwortung nicht zur Leerformel werden soll, braucht es Kontrollen und wirksame Sanktionen. Die Zeit der unberührbaren unverantwortlichen Verantwortlichen ist vorbei.

Ich bitte Sie, unseren Antrag zu unterstützen.