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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-16

Wortprotokoll

Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Ständerat Rechsteiner. Ich benutze gerne die Gelegenheit, nachdem es sich doch um ein wichtiges Thema handelt, hier einige Überlegungen des Bundesrates anzufügen, denn in den letzten Wochen und Monaten wurden - nachdem ja die ganzen Arbeiten am Anfang steinig waren und die Gesetzgebung sehr schnell erfolgen musste - zwei wichtige Meilensteine in der Umsetzung des Gesetzes erreicht: Zum einen hat die Unabhängige Expertenkommission Administrative Versorgungen, die UEK, nach fünfjähriger Forschungsarbeit am 2. September 2019 ihren Schlussbericht samt Empfehlungen veröffentlicht und mir an einem Schlussanlass zuhanden des Bundesrates übergeben. Zum andern ist es gelungen, die rund 9000 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag rasch und korrekt zu bearbeiten - rund ein Jahr früher als vom Gesetz vorgesehen. Die letzten Auszahlungen dürften im Februar 2020 abgeschlossen sein.

Die UEK hat am Ende ihres Schlussberichtes zahlreiche Empfehlungen abgegeben, wie die heutige Situation der Opfer verbessert werden kann. Der Bundesrat hat sich Ende November 2019 mit diesen Empfehlungen beschäftigt. Er hat sie formell zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang teilt er die Meinung der UEK, wonach der Prozess der Wiedergutmachung und Aufarbeitung mit der Auszahlung der Solidaritätsbeiträge noch nicht abgeschlossen ist. Eine der Empfehlungen und gleichzeitig auch eine der Fragen, die Herr Ständerat Rechsteiner in seiner Interpellation stellt, betrifft den bisher nicht ausgeschöpften Teil des vom Parlament genehmigten Zahlungsrahmens von 300 Millionen Franken zur Finanzierung der Solidaritätsbeiträge. Die beiden Rechtskommissionen haben vor Kurzem praktisch einstimmig einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Comte zugestimmt. Sie haben diese parlamentarische Initiative auch behandelt, sodass diese gegenwärtig schon in Vorbereitung ist. Sie sieht vor, die Frist für die Einreichung von Gesuchen um einen Solidaritätsbeitrag zu verlängern bzw. die Frist ganz zu streichen. Das entspricht auch einer wichtigen Empfehlung der UEK.

Der Bundesrat unterstützt deshalb auch die gegenwärtig im Parlament hängigen Bestrebungen wie die erwähnte Fristverlängerung. Ständerat Rechsteiner hat es gesagt: Der Bundesrat war dagegen, unterstützt jetzt aber die Fristverlängerung. Das Streichen der bisherigen Anrechnung des Solidaritätsbeitrags bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen an Opfer oder die Stärkung des Instruments der sogenannten Selbsthilfeprojekte zugunsten der Opfer werden ebenfalls unterstützt. Gerade bei den Letztgenannten haben Sie im Rahmen der Beratung des Voranschlags einen substanziellen Beitrag gesprochen, eine Aufstockung des notwendigen Kredits für Selbsthilfeprojekte. Dies wird erlauben, die bestehenden Instrumente im geltenden Gesetz in Zukunft stärker zu nutzen.

Der Bundesrat ist erklärtermassen der Ansicht, dass der Schwerpunkt des Wiedergutmachungsprozesses nun auf eine Verstärkung der finanziellen Unterstützung von Selbsthilfeprojekten und der öffentlichen Verbreitung der Forschungsergebnisse gelegt werden soll. Es wird in nächster Zeit darum gehen, die Ergebnisse und vor allem auch die Erkenntnisse aus den Forschungsarbeiten der UEK breiten Bevölkerungsschichten näherzubringen und zu vermitteln. Die Ergebnisse sollen nicht brachliegen, sondern sollen einen Nutzen stiften; vor allem auch im Hinblick darauf, dass es eben gilt, Lehren zu ziehen.

Die UEK hat ihr Mandat beendet, aber es ist durchaus möglich bzw. man kann schauen, ob der Präsident der UEK - alt Regierungsrat Markus Notter aus dem Kanton Zürich - weiterhin als Kontaktperson zur Verfügung stehen könnte. Wichtige Erkenntnisse werden die Ergebnisse des[NB]zweiten Forschungsprojektes, des Nationalen Forschungsprogramms 76, "Fürsorge und Zwang", liefern. Diese Arbeit wird in der nächsten Zeit abgeschlossen und wir werden die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen können. Dieses Forschungsvorhaben ist komplementär zu den Arbeiten der UEK ausgerichtet, wird also zum einen den Fokus mehr auf alle anderen Opferkategorien richten, beispielsweise auf zwangsadoptierte Heim- und Verdingkinder, und hat zum andern auch einen stärkeren Gegenwartsbezug als die UEK. Es dürfte auch speziell für die heutigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden allenfalls interessante Erkenntnisse bringen.

Sie sehen, dass wir den Anfang der Aufarbeitung in dieser Angelegenheit bereits hinter uns haben. Wir sind aber noch nicht am Ende angelangt, sondern stecken noch mittendrin. Wichtige Weichen wurden schon gestellt und werden demnächst noch vom Parlament und vom Bundesrat gestellt, damit die Aufarbeitung zugunsten der Opfer und auch unserer Gesellschaft Schritt für Schritt und vor allem auch in sinnvoller Weise weitergehen kann.

Ich gehe davon aus, dass dieses Handeln im Sinn und Geist von Ständerat Rechsteiner ist.