Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2002-09-26
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-26
Wortprotokoll
Ich mache mir keine Illusionen: Gegen meinen Minderheitsantrag wird es viele Einwände geben. Deshalb beginne ich jetzt gleich, diese zu entkräften.
Was hat das Patentgesetz hier zu suchen, wenn doch eine Patentgesetzrevision erst noch ansteht? Wir haben in den letzten beiden Tagen über wettbewerbsrechtliche Fragen geredet und entschieden. Wir haben kartellistische Strukturen aufzubrechen versucht. Dazu gehört dann eben auch, dass wir das beseitigen müssen, wenn ein Patentinhaber sein Monopolrecht missbräuchlich ausübt, indem er Märkte künstlich aufteilt. Übrigens hat die Patentgesetzrevision einen ganz anderen Inhalt. Es geht dort um die Patentierung von menschlichen und tierischen Organismen und die Umsetzung der europäischen Bio-Richtlinie. Vom Bundesrat habe ich bis jetzt keine Signale erhalten, dass er bereit ist, in der Patentgesetzrevision auch die Erschöpfungsfrage anzugehen.
Wir haben gestern im Kartellgesetz in Artikel 3 Absatz 2 in Bezug auf die Parallelimporte eine Nulllösung beschlossen. Selbst der weiter gehende Antrag der Minderheit I (Meier-Schatz) hätte den Elchtest nicht bestanden. In der Praxis bewährt sich nämlich die kartellrechtliche Regelung von Parallelimporten niemals. Ich sage Ihnen gerne, weshalb: Damit werden immer nur Einzelfälle geregelt. Das ist aufwendig und ineffizient. Schwerer wiegt aber, dass es sich in der Schweiz kein Händler leisten kann, vor der Wettbewerbskommission gegen einen grossen Hersteller oder Importeur zu klagen. Oder was meinen Sie: Warum hat Jumbo mit Kodak einen Vergleich gemacht und ist nicht vor die Wettbewerbskommission getreten? Wer also mit der Zulassung von Parallelimporten ernst machen will, muss beim Patentgesetz ansetzen.
Sie werden mir entgegenhalten, dass der Bundesrat ja noch verschiedene Berichte in Auftrag gegeben habe und dass wir die jetzt bis Ende Jahr abwarten sollten. Der Bundesrat hat aber im Sommer einen Zwischenbericht verabschiedet, und ich zitiere Ihnen gerne ein paar interessante Aussagen daraus: Der volkswirtschaftliche Effekt von Parallelimporten falle insgesamt positiv aus. Die verfügbaren Einkommen würden steigen. Die Kaufkraft werde gestärkt. Die Preise würden sinken. Das Bruttoinlandprodukt wachse stärker, und die Verlierer bei den Parallelimporten seien die ausländischen Produzenten. Das, was ich jetzt gesagt habe, ist nicht meine Erfindung, sondern es steht im Zwischenbericht, den der Bundesrat verabschiedet hat.
Ein weiterer Einwand, der gegen meinen Minderheitsantrag erhoben werden wird, ist der, dass eine regionaleuropäische Erschöpfung wegen der WTO nicht möglich sei. Die WTO wird übrigens immer dann angerufen, wenn man keine besseren Argumente mehr hat. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass im Trips-Abkommen, also dort, wo das Immaterialgüterrecht WTO-rechtlich geregelt wird, die Frage der Erschöpfung von Immaterialgüterrecht bewusst ausgeklammert wurde. Nach Artikel 6 des Trips-Abkommens wird die Frage der Erschöpfung ausdrücklich dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten.
Die Frage, ob die Europäische Union eine regionaleuropäische Erschöpfung will oder akzeptieren würde, bleibt offen. Es ist kein Geheimnis, dass wir bereits früher mit der EU darüber verhandelt haben und dass die EU kein Interesse daran hatte, mit uns ein solches Abkommen abzuschliessen. Ich muss also davon ausgehen, dass die Schweiz sehr wohl ein Interesse daran hat.
Das Interesse in der Schweiz ist tatsächlich sehr gross. Alle Konsumentenorganisationen unterstützen die Einführung von Parallelimporten - aber von echten Parallelimporten. Der gesamte Detailhandel in der Schweiz hat extra zu diesem Zweck eine "Interessengemeinschaft Freie Importe" gegründet, weil der Detailhandel in der Schweiz Parallelimporte will und braucht. Die Bauern haben ein zentrales Interesse, weil sie nicht nur für die Traktoren viel mehr bezahlen als ihre Kollegen im Ausland, sondern weil sie auch bei den Pflanzenschutzmitteln benachteiligt werden. Sie werden ja [PAGE 1461] gemerkt haben, dass immer mehr Pflanzenschutzmittel gentechnisch veränderte Organismen enthalten - nicht deshalb, weil die Produkte damit besser würden, sondern weil diese Produkte aus diesem Grund patentiert werden können und damit auch keine Parallelimporte möglich sind.
In den nächsten Wochen werden wir wieder über die Krankenversicherungsprämien stöhnen. Seit über einem Jahr verlangt Santésuisse in jeder Ausgabe ihrer Publikation Parallelimporte in der Schweiz. Ich meine, es sind in diesem Saal genug Interessengruppen prominent vertreten, die jetzt endlich nicht nur über Parallelimporte reden und schreiben, sondern Hand dazu bieten sollten, dass in der Schweiz die Krankenversicherten, die Patienten, die Konsumenten und die Bauern mit echten, anständigen Preisen rechnen können.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.