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preparatory:AB 256112

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-12-17

Wortprotokoll

Wir teilen die Auffassung, wie sie eben durch den Kommissionssprecher erläutert wurde. Der Bundesrat war ja bereit, die Motion entgegenzunehmen, und der Nationalrat hat ihr ebenfalls einstimmig zugestimmt. Es stellt sich noch die Frage der Umsetzung, die Herr Bischof jetzt auch gerade angesprochen hat. Wir sehen vor, dass wir mit der Vernehmlassung des Zollgesetzes im zweiten Quartal des nächsten Jahres starten, d. h., wenn es ordentlich durchberaten wird, könnte es dann frühestens 2023/24 in Kraft treten. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Ihnen das zu lange dauert, und wir prüfen, vorher für diesen Bereich eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Wir werden das noch einmal prüfen. Wenn Sie dem so zustimmen, stellt sich dann auch die Frage, wie viel wir allenfalls gewinnen, wenn wir das vorziehen. Aber für die Wirtschaft und für die Verwaltung wäre das tatsächlich eine wesentliche Vereinfachung.

Die Frage, ob man nicht einfach die Praxis ändern kann, war auch schon im Zusammenhang mit Anfragen aus dem Parlament aufgekommen. Das wurde von uns, insbesondere auch vom Bundesamt für Justiz, abgelehnt. Es braucht also eine Gesetzesanpassung, um diese Änderung dann vorzunehmen. Nur eine Praxisänderung entspricht nicht unseren gesetzlichen Grundlagen.

Zusammengefasst ist es also eine sinnvolle Änderung, die Herr de Courten in seiner Motion vorschlägt. Wir und auch die Wirtschaft würden das begrüssen. Ob es vorher möglich ist, werden wir noch prüfen. Aber ich habe Ihren Wunsch so zur Kenntnis genommen.