Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2019-12-17
Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-17
Wortprotokoll
Aufgrund meiner Erfahrungen und meines Engagements während über zwanzig Jahren als Präsident des Kompetenzzentrums Palliative Care und des Sterbehospizes Lighthouse hege ich persönlich sehr, sehr grosse Sympathie für diese Initiative. Es gibt Missstände - und diese Missstände sind unseres Landes unwürdig. Ich hoffe, dass hier ein indirekter Gegenvorschlag beschlossen wird, der es den Initianten erlauben wird, ihre Initiative zurückzuziehen. Damit hätten wir nämlich, glaube ich, auf einem schnelleren Weg mehr erreicht als über den Umweg einer Verfassungsänderung.
Nun, es ist jedoch nicht jedes Thema in diesem indirekten Gegenvorschlag aus meiner Sicht wirklich zielführend geregelt. Ich bin der Meinung, dass gewerkschaftliche Eigeninteressen nichts darin zu suchen haben. Ich bin auch der Meinung, dass Entlöhnungen, die sich aufgrund des Leistungsvolumens oder -umfangs beziffern lassen sollen, hier nichts zu suchen haben. Diesen Fehler machen wir ja bereits zum Beispiel bei den Belegärzten, was die Kosten nur in die Höhe treibt.
In Bezug auf die Leistungserbringer braucht es meines Erachtens eine austarierte Formulierung und Lösung. Einen Automatismus bei der direkten Leistungserbringung erachte ich als falsch. Aber ich erachte es als richtig - darum werde ich den Antrag der Minderheit Maillard zu Artikel 25a unterstützen -, dass der Bundesrat ganz klar definiert, bei welchen medizinischen Leistungen es um den kurativen Teil geht, das heisst, wo es darum geht, eine Krankheit zu heilen, und wo es um den pflegerischen Ansatz geht: wo der Körper Selbstheilung machen soll, aber unterstützt durch die Pflege, oder wo der Körper sein Leiden stabilisieren soll, auch hier wieder unterstützt durch die Pflege, oder wo ein Körper eben auch sterben soll, aber auch hier unterstützt durch die Pflege.
Hier schiessen die Blüten wirklich in den Himmel - was wir hier nicht alles sehen! Da werden von Ärzten noch alle zwei Tage Blutspiegelbilder gemacht usw., obschon die Person kurz vor dem Sterben ist. Das sind Dinge, die man in der Pflege nicht machen würde, weil man weiss, dass das nicht mehr dazugehört. Und jenen, die behaupten, die ganze Vorlage würde nur kosten und das Ganze nur verteuern, sei gesagt: Auch das stimmt natürlich nur, wenn die Ärzteschaft auf ihren Privilegien sitzen bleibt. Doch Sie können Kosten natürlich auch einsparen, indem Sie gewisse Aufgaben von den Ärzten auf die Pflege übertragen.
Es wurde hier oft das Argument gebracht, eine Berufsgattung habe in der Verfassung nichts zu suchen, das wäre einmalig. Ich sage Ihnen einfach: Nehmen Sie Artikel 104 der Bundesverfassung. Dort drin können Sie lesen, dass der Bund bäuerliche Betriebe fördern soll und dass er Zuschüsse an die Einkommen der Bauern leisten soll. Es ist also nicht so, dass es bei der Pflege etwas Einzigartiges wäre. In Artikel 104 der Bundesverfassung ist die Rede von der Nahrungsversorgungssicherheit dieses Landes. Das Thema, das wir heute diskutieren, ist die Pflegeversorgungssicherheit unseres Landes!
Es ist halt so, dass in unserer Wohlstandsgesellschaft vieles, was früher in der Familie gemacht wurde, auch in unserem individuellen Leben, an Spezialistinnen und Spezialisten abgetreten wird. Diese haben ein Anrecht auf eine gute Ausbildung, auf gute Löhne, auf genügend Personal. Das ist hier zu korrigieren. Ich persönlich werde aus all diesen Gründen beim indirekten Gegenvorschlag sicherlich versuchen, eine Lösung herbeizuführen, die Sinn macht und zielführend ist. Aus Sympathie werde ich auch die Volksinitiative unterstützen. Ich hoffe aber, dass das nicht nötig ist; ich hoffe, wir können mit dem indirekten Gegenvorschlag die Initianten dazu bringen, die Initiative zurückzuziehen.