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Schläpfer Therese · Nationalrat · 2019-12-17

Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-17

Wortprotokoll

Eine starke Pflege ist ein Bedürfnis von uns allen, und wir alle haben grossen Respekt vor der täglichen Arbeit, welche die Pflegenden für unsere Gesellschaft verrichten. Aber bei dieser Initiative muss kritisch abgewägt werden, und die Konsequenzen müssen bedacht werden.

Die Initiative will regeln, dass wir in der Schweiz über genügend und gut ausgebildetes Pflegepersonal verfügen. Oft hören wir, dass wir unter einem Fachkräftemangel beim Pflegepersonal leiden. Noch im Jahr 2000 verfügte die Schweiz über nur 12,9 Pflegefachpersonen pro 1000 Einwohner. Seitdem ist das Angebot pro Kopf um 35 Prozent gestiegen. In der OECD weist die Schweiz die höchste Dichte an Pflegefachpersonal pro Einwohner auf. Die Ausbildung von neuem Personal wurde in den letzten Jahren stark vorangetrieben. Heute zählen sekundäre Ausbildungen im Gesundheitssektor zu den beliebtesten Ausbildungen. Im Jahr 2016 lag der Durchschnitt pro 1000 Einwohner in den OECD-Ländern bei 9 Pflegefachkräften und in der Schweiz bei 17,4. Im Diskurs rund um den Fachkräftemangel im Gesundheitssektor muss [PAGE 2297] deshalb nicht nur das Angebot, sondern auch die sehr hohe Nachfrage in der Schweiz hinterfragt werden. Die optimale Nutzung bestehender Pflegeressourcen muss dringend angestrebt werden.

Die Initiative fordert auch die Berechtigung für Pflegefachpersonen, bestimmte Leistungen direkt zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen zu können. Der Bundesrat hat sich dezidiert gegen diese Massnahme ausgesprochen. Er lehnt nun auch den diesbezüglichen Antrag der SGK-N ab, und zwar aus folgenden Gründen: Die Möglichkeit einer direkten Abrechnung zulasten der Sozialversicherungen hätte eine Mengenausweitung mit einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung und der für die Restfinanzierung verantwortlichen Kantone und Gemeinden zur Folge. Zudem ginge damit einer der wichtigen Grundsätze des KVG, wonach die Ärztin oder der Arzt eine Scharnierfunktion übernehmen soll, verloren. Eine solche Massnahme widerspräche dem Anliegen des Bundesrates, die Kosten im Gesundheitssystem zu dämpfen. Dies ist unter anderem das erklärte Ziel der Botschaft vom 21. August 2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Bei einer Annahme der vorliegenden Gesetzesänderung wäre zudem davon auszugehen, dass ein Präjudiz geschaffen würde und analog dazu Begehrlichkeiten bei anderen medizinisch-therapeutischen Berufen geweckt würden.

Eine Einführung des Rechts der Pflegekräfte, ihre Dienste in eigener Verantwortung abzurechnen, ist in diesem Zusammenhang kontraproduktiv und ignoriert letztlich die Interessen der Prämienzahler. Sie birgt das Risiko, dass infolge einer angebotsinduziert steigenden Nachfrage zusätzliche Kosten verursacht würden, welche zurzeit schwierig zu beziffern sind. Laut dem erläuternden Bericht werden die Mehrkosten für den Pflegebereich in Heimen auf 30 Millionen Franken pro Jahr geschätzt; für die häusliche Pflege werden die zusätzlichen Kosten auf 25 bis 110 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Dies wäre, wie wenn man in einem Selbstbedienungsladen ohne Kasse eine neue Abteilung eröffnen würde.

Die Schweiz braucht eine gute und bezahlbare Lösung. Die Initiative und der Gegenvorschlag kommen zu einem Zeitpunkt, in welchem die Gesundheitskosten mit einem umfassenden Paket von Massnahmen gedämpft werden sollen. Die Verabschiedung von Massnahmen, welche zu Mehrkosten führen würden, wäre mit den Bemühungen zur Kostendämpfung unvereinbar. Eine der grössten Sorgen der Schweizer sind die hohen und weiter steigenden Krankenkassenprämien in der Schweiz. Diese Initiative mit wohlklingendem Namen würde zu höheren Kosten im Gesundheitswesen führen und somit zu höheren Krankenkassenprämien, was überhaupt nicht im Sinne der arbeitenden Bevölkerung ist.

Ich bitte Sie deshalb, diese Pflege-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.