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Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-12-17

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-17

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion möchte den Bundesrat beauftragen, das Zollgesetz dahingehend zu ändern, dass die von der Eidgenössischen Zollverwaltung von 2009 bis 2016 gehandhabte sogenannte Deklarantenstrafpraxis auf ausreichender rechtlicher Grundlage wieder sinnvoll fortgeführt werden kann. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen; auch der Bundesrat beantragt dies.

Hintergrund ist ein Ärgernis, ja mehr als ein Ärgernis für die Betroffenen der Importbranche. In der Schweiz werden jährlich über 23 Millionen Zollanmeldungen vorgenommen. Der grösste Teil davon, also etwa 17 Millionen solche Anmeldungen, wird von gewerblich tätigen Zollanmeldern, sogenannten Deklaranten, vorgenommen. Diese Arbeit geschieht infolge des grossen Kostendrucks der Branche unter grossem Zeitdruck: Dabei müssen die Art der Ware, der Preis, das Gewicht, aber auch die Zuordnung zu einer sogenannten Tarifnummer angegeben werden. Die Behörden wenden zu Recht einen strengen Sorgfaltsmassstab an, weil diese Deklarationen dann auch zur entsprechenden Besteuerung oder Verzollung führen. Bereits kleine Fehler, auch Schreibfehler, können zu grossen Abgabefehlern und dann eben auch zu entsprechenden Bussen führen.

Die Eidgenössische Zollverwaltung hat dann 2009 eine, sage ich mal, wirtschaftsfreundliche Praxis eingeführt, indem sie das sogenannte Opportunitätsprinzip angewendet hat, das heisst, sie hat in Bagatellfällen auf eine Bestrafung verzichtet. Im Jahre 2013 hat die Eidgenössische Finanzkontrolle festgestellt, dass mit dieser Praxis das Legalitätsprinzip verletzt und auch das Rechtsgleichheitsgebot nicht eingehalten wird. Die Eidgenössische Zollverwaltung wurde angewiesen, die Praxis wieder zu verschärfen. Das hat sie dann auch gemacht, mit der Folge, dass jetzt eine grosse Zahl von Bagatellbussen ausgesprochen wird und für alle Beteiligten eine unbefriedigende Situation entstanden ist.

Der Bundesrat teilt diese Auffassung an sich und hat angekündigt, die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen, sobald die Totalrevision des Zollgesetzes beschlossen ist. Von sich aus möchte der Bundesrat die Weisungen nicht anpassen - im Moment. Die Kommission hat das zur Kenntnis genommen, betrachtet die Situation für die betroffene Branche aber als nicht akzeptabel. Insbesondere ist sie der Meinung, dass die entsprechenden Arbeiten nicht schnell genug vorankommen, umso mehr, als noch nicht einmal bekannt ist, wann das revidierte Zollgesetz in Kraft treten soll. In den Augen der Kommission stellt die repressive Praxis der Eidgenössischen Zollverwaltung ein ernstes Problem für die Wirtschaftsbranche dar und bringt erheblichen administrativen Mehraufwand, und zwar sowohl bei den Deklaranten als auch bei den Gerichten. Die Kommission beharrt deshalb auf der Dringlichkeit dieser Motion und erwartet vom Bundesrat, dass er noch vor Inkrafttreten des Zollgesetzes eine Lösung findet.

In diesem Sinne beantragt Ihre Kommission einstimmig, die Motion anzunehmen.