Mettler Melanie · Nationalrat · 2019-12-17
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2019-12-17
Wortprotokoll
Etwas haben wir gestern und heute durchweg im Rat bestätigt gehört, nämlich den dringenden Handlungsbedarf beim Pflegefachkräftemangel, der bereits heute besteht und sich in allen Zukunftsszenarien noch verstärken wird. Wir haben also zwei Probleme zu lösen: Erstens sind genügend Pflegefachkräfte auszubilden, und zweitens ist den ausgebildeten Pflegefachkräften ein Grund zu geben, in ihrem Beruf zu bleiben. Nach fünf Jahren Ausübung ihres gewählten Berufes steigt fast die Hälfte der Pflegefachkräfte wieder aus dem Beruf aus. Eigentlich brauchen wir hier nur darüber zu diskutieren, warum sie dies tun und was folglich die effizientesten Massnahmen sind, die wir hier ergreifen können.
Die Verankerung in der Verfassung ist wohl nicht der effizienteste Weg, aber die Initiative hat zur Folge, dass jetzt ein indirekter Gegenvorschlag vorliegt. Wir sollten dafür sorgen, dass dieser indirekte Gegenvorschlag das Potenzial einer raschen und effizienten Umsetzung von Massnahmen ausschöpft, damit es nicht nötig wird, Massnahmen gegen den Fachkräftemangel in einem einzelnen Beruf in der Verfassung festzulegen. Dazu muss der Gegenvorschlag am richtigen Ort ansetzen, um die Attraktivität des Berufes nicht nur theoretisch, sondern entsprechend dem realen Arbeitsalltag von Pflegefachkräften zu erhöhen.
Damit wir verstehen, was die wirkungsvollsten Handlungsansätze sind, müssen wir wissen, warum Berufsleute in so grosser Zahl aus ihrem gewählten Beruf aussteigen. Ein Teil steigt aus, weil sie eine Familie gründen und sich der Beruf schwer mit Elternschaft vereinbaren lässt. Solange zum Beispiel zu Beginn von Schichten Kitas noch nicht geöffnet sind oder Schulen quartalsweise ihre Stundenpläne neu gestalten und die Arbeitsplanung fast unmöglich machen, wird sich das nicht ändern. Dieser Ausstiegsgrund betrifft sehr viele Berufe und somit auch die Pflegefachberufe. Ein Teil steigt aus, weil die Wertschätzung in Form von Lohn nicht im Verhältnis zur Belastungssituation bei der Arbeit steht. Ein viel grösserer Teil steigt jedoch aus einem anderen Grund aus: wegen der fehlenden Entscheidungskompetenzen im Verhältnis zu den vorhandenen Fachkompetenzen.
Wenn Pflegefachkräfte bei jedem Arbeitsschritt die Unterschrift eines Arztes oder einer Ärztin einholen müssen, ist dies eine Fehlanwendung des Vieraugenprinzips. Es ist unbestritten, dass wir gerade im medizinischen Bereich sorgfältig austarierte Qualitätssicherungsprozesse brauchen, und diese Qualitätssicherungsprozesse sollen von medizinischen Fachpersonen ausgeführt werden. Die Vorstellung, dass dieser Qualitätssicherungsprozess nach dem Vieraugenprinzip ausschliesslich von jemandem mit einem spezifischen medizinischen Beruf, nämlich dem Arzt, garantiert werden kann, ist, historisch gesehen, natürlich verständlich. Heute ist dies jedoch nicht mehr zeitgemäss. Pflegefachpersonen sind hochqualifizierte Berufsleute mit Wissen und Erfahrung. Das immer noch weitverbreitete kulturelle Bild von der hübschen Krankenschwester, deren Fürsorge sie als Heiratskandidatin qualifiziert, aber nicht als medizinische Fachperson, gilt es den Realitäten anzupassen. Pflegefachpersonen sind sehr wohl in der Lage, untereinander Qualitätssicherungsprozesse sicherzustellen. Und es ist nötig, unser System hier anzupassen.
Die Grünliberalen unterstützen den Gegenvorschlag. Er widmet sich dem Problem der Ausbildung, geht aktuell bestehende Fehlanreize an, erhöht den Anreiz der Ausbildungsträger und erhöht die Attraktivität des Pflegeberufs.