Arslan Sibel · Nationalrat · 2019-12-17
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-12-17
Wortprotokoll
Jahrzehntelang wurde die Bedeutung der Pflegeberufe unterschätzt. Im Vordergrund standen die sogenannten Götter in Weiss - ich habe bewusst die männliche Form gewählt -, die im Gesundheitsbereich das Sagen hatten, während das Pflegepersonal, meist Frauen und in der Mehrzahl Migrantinnen und Migranten, eine dienende Funktion einnahm. Diese Unterschiede zeigten sich beim krassen Lohngefälle, bei der Anerkennung der Berufsbezeichnungen, bei den schlechten Arbeitsbedingungen und in der mangelnden Wertschätzung. Kein Wunder, dass bei der Berufswahl die Pflegeberufe nicht den ersten Rang einnahmen.
Die Situation hat sich zumindest im Bewusstsein der Bevölkerung geändert, seit sich ein akuter Mangel bei den Pflegeberufen abzeichnet, welcher einerseits aufgrund der demografischen Veränderungen, andererseits aufgrund des fehlenden Nachwuchses entstand. Zu lange hatte man wie auf eine unerschöpfliche Quelle vor allem auf ausländische Pflegefachleute vertraut. Dabei wurde übersehen, dass im EU- und im EWR-Raum die gleichen demografischen Verhältnisse - sprich Überalterung - herrschen.
Die Pflege-Initiative ist quasi die Antwort auf bzw. das Lösungsmodell für die beschriebene Situation. Ich konzentriere mich in meinem Votum auf eine Hauptforderung der Initiative: auf verbesserte Arbeitsbedingungen - eine Forderung, die im indirekten Gegenvorschlag nicht berücksichtigt wurde. Nur so lässt sich das Personal im Beruf halten und neues Personal hinzugewinnen. Es gibt mehrere Punkte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen:
1.[NB]Die Kompetenzen für das Pflegepersonal sind zu erhöhen. Pflegefachpersonen sollen, gestützt auf Vereinbarungen mit Versicherern, bestimmte, vom Bundesrat festgelegte Leistungen ohne ärztliche Anordnung erbringen können.
2.[NB]Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist zu verbessern. Nur so kann die Geschlechtergleichstellung auch im Pflegeberuf umgesetzt werden. Ich wäre hier z. B. auch interessiert an einer Statistik zu Kinderkrippen in Spitälern und Pflegeheimen, wie dies gestern seitens der SVP-Fraktion erwähnt wurde.
3.[NB]Es braucht eine verlässliche Zeit- und Dienstplanung. Was einmal angeordnet oder vereinbart wurde, muss verbindlich sein. Das Pflegepersonal ist keine Manövriermasse. Es hat ebenso Anspruch auf Verlässlichkeit wie alle anderen Berufe. Mit einer vorausschauenden, rechtzeitigen Planung ist dies möglich.
4.[NB]Das Arbeitsgesetz muss durchgesetzt werden. Obwohl es grundlegend und selbstverständlich ist, dass Gesetze einzuhalten sind, kommt es heute laufend zu Arbeitsgesetzverletzungen, oft aufgrund schlechter Planung. Durch eine verstärkte Kontrolle der Arbeitsinspektorate könnte Abhilfe geschaffen werden.
5.[NB]Es braucht eine Verpflichtung der Kantone, angehenden diplomierten Pflegefachpersonen während der Ausbildungszeit Ausbildungsbeiträge zu gewähren.
6.[NB]Die Arbeitsbedingungen sind in einem schweizweiten Gesamtarbeitsvertrag zu regeln. Heute sind die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals uneinheitlich, was oft zulasten des Personals geht. Es gibt zwar einzelne Gesamtarbeitsverträge, z. B. im Kanton Bern, aber die Schweiz braucht in diesem Bereich einheitliche Regelungen, einheitliche Arbeitsbedingungen. Damit wäre sichergestellt, dass wir nicht abhängig sind von Personal, das von aussen kommt. Es braucht klar einen gesamtschweizerischen, allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag.
Die Initiative fordert mit der Übergangsbestimmung zu Artikel 117c der Bundesverfassung, dass der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten Ausführungsbestimmungen erlässt über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen für die in der Pflege tätigen Personen. Der Bundesrat interpretiert das nicht so, dass damit eine Anpassung im Bereich des Arbeitsgesetzes gefordert würde, sondern dass es stattdessen wohl entscheidend sei, dass die dem effektiven Pflegebedarf entsprechende Anzahl diplomierter Pflegepersonen eingesetzt werde. Dem ist zuzustimmen. Allerdings sind die Arbeitsbedingungen ganzheitlich zu verstehen, gerade auch hinsichtlich der Entlöhnung.
Zu denken ist hinsichtlich des Zuständigkeitsbereichs des Bundes an den Erlass eines Normalarbeitsvertrags. Allerdings sind Normalarbeitsverträge eher für wenig organisierte Branchen gedacht. Ein Normalarbeitsvertrag könnte also eine Art Übergangslösung sein, bis von den Sozialpartnern ein gesamtschweizerischer und allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt wäre. Pflegepersonal und Arbeitgeber im Pflegebereich sind genügend organisiert, um einen gesamtschweizerischen Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln. Der Bund kann dazu den notwendigen Druck ausüben.