Humbel Ruth · Nationalrat · 2019-12-17
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-17
Wortprotokoll
Es ist in der Pflege in den letzten Jahren nicht nichts geschehen, wie jetzt verschiedentlich moniert worden ist. Im Masterplan Bildung Pflegeberufe 2010-2015 waren sowohl Bund und Kantone wie auch alle Akteure eingebunden, und er hat im Bereich der Pflegeberufe auch zu einer Steigerung der Anzahl Abschlüsse an Fachhochschulen und höheren Fachschulen geführt. Aber das genügt auch nach Ansicht der Kommissionsmehrheit nicht, weshalb Ihnen die Kommission einen indirekten Gegenvorschlag zur Pflege-Initiative vorschlägt, mit dem Fokus auf der Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen und auf der Stärkung des Berufsstandes der Pflegefachpersonen.
Ich möchte die vorgesehenen Verbesserungen für die Pflege und die Pflegefachpersonen nochmals hervorheben: Erstens werden die Kantone verpflichtet, eine bedarfsgerechte Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse festzulegen und Ausbildungsbeiträge an Institutionen zu leisten. Zweitens werden Beiträge an den Lebensunterhalt von Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung an Fachhochschulen und höheren Fachschulen vorgesehen. Drittens gibt es eine Anpassung der Berufsbezeichnung in verschiedenen Gesetzen, einen Wechsel von "Hilfspersonen" zu "Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner". Viertens gibt es einen gemeinsamen Entscheid bei der Anordnung der Massnahmen zur Akut- und Übergangspflege, welche im Anschluss an einen Spitalaufenthalt notwendig sind. Fünftens werden die Pflegefachpersonen gestärkt, indem das EDI eine Verordnung angepasst hat. Diese Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung ist bereits verabschiedet und tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Damit wird die Tätigkeit der Pflegefachpersonen aufgewertet. Sie können künftig den Pflegebedarf für einen Teil der Leistungen ohne ärztliche Mitwirkung ermitteln. Damit wird auch einem zentralen Anliegen der Initiative entsprochen. Sechstens kommt der Pflege auch der Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung, insbesondere der Interprofessionalität, zugute. Pflegefachpersonen erhalten dadurch die Möglichkeit, Finanzhilfen für innovative Projekte in der Gesundheitsversorgung zu beantragen.
Interprofessionalität war in dieser Debatte auch oft ein Stichwort. Die Initiative fokussiert aber einseitig auf die Interessen einer einzelnen Berufsgruppe, der diplomierten Pflegefachpersonen. Die Initiative enthält keine Ansätze, welche zu einer besseren, koordinierten und multiprofessionell erbrachten Gesundheitsversorgung führen können. Mit dem neuen Artikel 25a Absätze 2, 3, 3bis und 3ter möchte die Kommissionsmehrheit diesen Aspekt der koordinierten oder integrierten Versorgung fördern. Es geht dabei keineswegs um die [PAGE 2304] Aufhebung des Vertragszwangs - im Gegenteil: Nach dem bisherigen Anordnungsmodell sind alle Pflegefachpersonen weiterhin zugelassen. Ihre SGK hat mit dem indirekten Gegenvorschlag die wesentlichen Punkte der Initiative aufgenommen, welche im Interesse der Versorgungssicherheit sowie einer qualitativ guten Pflege, also im Interesse pflegebedürftiger Menschen liegen.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen, die Initiative abzulehnen und auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.