Lexipedia

Ettlin Erich · Ständerat · 2019-12-17

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-17

Wortprotokoll

Ich möchte vorab festhalten, dass mein Vorstoss nicht gegen die Eidgenössische Finanzkontrolle gerichtet ist, im Gegenteil: Ich schätze die Arbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle sehr. Sie ist fachlich hochkompetent. Das ist hier nicht das Thema. Ich bin selber Wirtschaftsprüfer, Kollege Zanetti hat es gesagt, und verstehe gut, dass man gerne möglichst viel und möglichst genau prüfen möchte.

Es ist auch nur vordergründig eine Lex Swisscom. Es ist eher eine "Lex konsequent". Konsequent heisst: Wenn man schon teilprivatisiert und Geld auf dem Börsenmarkt aufnimmt, dann hat das Konsequenzen. Man unterstellt sich gewissen Regeln, hier dem Kapitalmarkt- und Börsenrecht. In diesen Märkten liegen bezogen auf das Gleichbehandlungsgebot gegenüber allen Aktionären noch strengere Regeln vor. Es gelten auch die straf- und aufsichtsrechtlichen Insidernormen der Ad-hoc-Publizität usw. Es sind also ganz strenge Rechtsnormen, denen die Swisscom und dann irgendwann auch die Ruag unterstehen.

Der Verwaltungsrat der Swisscom und die Verwaltungsräte aller Gesellschaften, die nicht im hundertprozentigen Eigentum des Bundes sind, sind in einem Dilemma, das mit der heutigen Regelung im Finanzkontrollgesetz unauflösbar ist. Auch der zukünftige Ruag-Verwaltungsrat wird dieses Dilemma haben, denn er gewährt dem Mehrheitsaktionär, nur dem, Zugang zu Informationen, die die Minderheitsaktionäre nicht haben. Kurz: Der Bund kann nicht beides haben - Geld an der Börse beschaffen, Investoren sich an der Gesellschaft beteiligen lassen und agieren, als ob ihm die Gesellschaft immer noch zu hundert Prozent gehören würde.

Der Bund unterstellt sich klaren Regeln und kann diese Regeln, nämlich das Börsen- und Kapitalmarktrecht, nicht ändern oder nicht bezogen auf seine Gesellschaft, sondern muss die Gesetze bei sich anpassen. Das ist eigentlich der Antrag der Motion. Das soll der Bundesrat über eine Anpassung des Finanzkontrollgesetzes tun.

Kommt hinzu, das vergessen wir immer wieder, dass die Swisscom und irgendwann die Ruag ja nicht nicht geprüft werden. Es gibt dort die externe Revisionsstelle, eine ordentliche, ausgeweitete Revision - schliesslich sind es börsenkotierte Unternehmen. Es gibt die interne Revision. Es gibt das Riskmanagement, die Compliance usw. Da wird also nicht nicht hingeschaut.

Die Swisscom bzw. der Verwaltungsrat der Swisscom ist zudem im Austausch mit dem Hauptaktionär, d. h. dem Bund, und informiert ihn über wichtige, für den Eigner relevante Diskussionen und Entscheidungen des Verwaltungsrates. Das ist klar offengelegt, es ist in Punkt 8.2 des Organisationsreglementes der Swisscom - das ist im Internet verfügbar - festgehalten. Der Bund kriegt also Informationen, aber so, dass der Verwaltungsrat die Informationshoheit behält, ohne irgendwelche Börsenregelungen zu verletzen. Er kann diese Information somit in Abstimmung mit den rechtlichen Regelungen und unter Beachtung der Gleichbehandlung der Aktionäre geben. Das ist wichtig, denn sonst hat er ein Problem mit den Regeln des Börsenmarktes.

Auch der Bundesrat empfiehlt ja die Annahme der Motion, weil er diesen Zielkonflikt erkannt hat. Ich kann nicht für den Bundesrat sprechen, aber es ist offensichtlich. Ich danke ihm für die Empfehlung zur Aufnahme des Anliegens und bitte Sie auch, meiner Motion zuzustimmen. Ich glaube, die Konsequenzen sind nicht riesig. Diese Gesellschaften werden geprüft, sie verfügen über eine Compliance-Abteilung, sie haben auch genügend interne Regeln. Die EFK hier noch Einsicht nehmen zu lassen, ist eine Schlechterstellung der Minderheitsaktionäre. Wir können wirklich nicht beides haben. Wir müssen hier konsequent den Regeln folgen, wenn wir schon an die Börse gehen und die Beteiligung von Minderheitsaktionären zulassen.