Kuprecht Alex · Ständerat · 2019-12-17
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-17
Wortprotokoll
Diese Standesinitiativen der Kantone Graubünden und Wallis haben eine längere und bewegte Geschichte hinter sich. Zum besseren Verständnis erlaube ich mir, Ihnen einen Rückblick auf die Behandlungen dieser beiden Initiativen zu geben.
Am 25. September 2018 folgte der Ständerat der Minderheit unserer Kommission und gab den beiden Initiativen jeweils mit 25 zu 19 Stimmen Folge. Die SiK des Nationalrates stimmte diesem Entscheid am 8. Oktober 2018 mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. In der Wintersession 2018 wurden die Standesinitiativen gemäss Artikel 117 in Verbindung mit Artikel 84 des Parlamentsgesetzes der SiK des Ständerates zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfes zugewiesen. Ebenfalls in der Wintersession 2018 bewilligten die beiden Räte im Rahmen des Voranschlags 2019 dem Grenzwachtkorps 44 zusätzliche Stellen. Vor diesem Hintergrund beantragte die SiK des Ständerates am 11. Februar 2019 gemäss Artikel 113 Absatz 2 Buchstabe b des Parlamentsgesetzes einstimmig, die Initiativen abzuschreiben. Weil das Parlament dem Grenzwachtkorps in der vergangenen Wintersession 44 zusätzliche Vollzeitstellen zugesprochen hat und entsprechend das Mehrjahreskonzept des Bundesrates zur Aufstockung des Grenzwachtkorps verwirklicht ist, erachten wir das Hauptanliegen der Initianten als erfüllt. Weiter waren wir der Ansicht, dass auf den laufenden Transformationsprozess, also das Projekt Dazit, gesetzt werden sowie mittel- und auch langfristig im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes geplant werden sollte. Nicht zuletzt könne aus den Anliegen der Standesinitiativen auch kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf abgeleitet werden.
Der Ständerat folgte unserem Antrag am 6. März dieses Jahres mit 20 zu 16 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Es gab Einzelanträge der Kollegen Rieder und Engler, die die Standesinitiativen ihrer Kantone nicht abschreiben wollten. Der Nationalrat stimmte dieser Abschreibung in der Sommersession mit 124 zu 40 Stimmen bei 8 Enthaltungen nicht zu. Die Berichterstatterin der SiK-N argumentierte, dass der Druck aufrechterhalten und beurteilt werden müsse, ob im Rahmen der Umstrukturierung der Eidgenössischen Zollverwaltung tatsächlich umgesetzt wird, was die Räte in der Wintersession 2018 beschlossen haben.
Das Verfahren gemäss Artikel 117 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes sieht nun vor, dass die Abschreibung einer Initiative der Zustimmung des anderen Rates bedarf. Artikel 95 Buchstabe j regelt die Differenzbereinigung bei Abschreibungen.
Die Kommission hat sich nicht einfach darangemacht, den Beschluss unseres Rates aus der Frühjahrssession bloss zu übernehmen. Sie hat sich nochmals die Mühe gemacht, sich umfassend über die Lage an der Grenze sowie über den Stand der Umsetzung des Projekts Dazit zu informieren. Sie hat insbesondere zur Kenntnis genommen, dass sich die Migrationslage in diesem Jahr stark beruhigt hat, die Migrationszahlen auf den westlichen Mittelmeerrouten entsprechend stark zurückgegangen sind, die Schweiz nicht als primäres Zielland bezeichnet werden kann und die Kriminalitätsrate auf einem tiefen Niveau stabil ist.
Von besonderem Interesse war jedoch auch eine Art Lagebericht der Oberzolldirektion zum grossen Transformationsprojekt Dazit, welches für die Zukunft ein neues Berufsbild der heutigen Zollverwaltung und des Grenzwächters mit sich bringen wird. Im Rahmen dieses Projekts sollen unter anderem tausend Angehörige der Zollverwaltung auch im Bereich der Grenzwache ausgebildet und bewaffnet werden können. Die künftige Ausbildung, sowohl der Grenzwächter als auch der Angehörigen der Zollverwaltung, wird sich also grundlegend verändern und auch einen Abbau von rund 300 Stellen im rein administrativen Bereich zur Folge haben.
Die Kommission nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das Projekt Dazit auf gutem Weg ist, das Ziel eines flexibleren Personalkörpers mit einem Digitalisierungs- und Transformationsprozess erreicht werden kann und die Umsetzung sogar schneller und voraussichtlich günstiger als ursprünglich geplant voranschreitet. Gerade durch den Digitalisierungsprozess werden bei Bedarf künftig mehr Personen an der Grenze eingesetzt werden können, als dies heute der Fall ist. Die Kommission ist zur gestärkten Überzeugung gelangt, dass es in diesem Transformationsprozess mit dem bereits erwähnten Abbau von rund 300 Stellen nicht zielführend ist, zusätzliches Personal für das Grenzwachtkorps zu rekrutieren und dieses auf der Basis des alten Berufsbildes auszubilden. Es kommt hinzu, dass die Rekrutierung und Ausbildung rund drei Jahre dauert und ein entsprechender Einsatz genau in diese Zeit der Transformation fallen wird.
Ihre Kommission wird sich jedoch weiterhin einerseits über die Sicherheitslage an der Grenze, die Situation der Migration und deren Auswirkungen auf unsere Grenze und andererseits über das Transformationsprogramm Dazit in der Eidgenössischen Zollverwaltung informieren lassen. Sollte der Ständerat jedoch heute beschliessen, die Initiativen abzuschreiben, so wären sie mit diesem Entscheid erledigt, da eine zweite Ablehnung durch einen Rat endgültig ist. Sollten Sie diese Standesinitiativen nicht abschreiben, so blieben sie weiterhin in unserer Kommission hängig. Wir müssten einen Erlassentwurf ausarbeiten und damit eigentlich in den Dazit-Prozess eingreifen. So weit zum Verfahren.
Im Namen der Kommission, die ihren Entscheid am 8. November mit 11 zu 1 Stimmen gefällt hat, beantrage ich Ihnen jedoch, an Ihrem früheren Entscheid festzuhalten und die beiden Standesinitiativen endgültig abzuschreiben und somit auf die Ausarbeitung eines Erlasses zu verzichten.