Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-09-26
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-09-26
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls, dem Antrag der Kommission zuzustimmen und den Antrag Keller abzulehnen, und zwar aus den folgenden Gründen: Die Verfassungsproblematik ist soeben von Herrn de Dardel dargestellt worden. Ich will das nicht noch einmal wiederholen, aber die Darstellung trifft absolut zu; es ist richtig ausgeführt worden.
Herr Triponez ist nicht umsonst ins Stottern geraten, als er von Frau Thanei gefragt wurde, auf welche Weise beispielsweise der Umsatz in der vom Ständerat beschlossenen Bestimmung ermittelt werden solle. Das ist aber nicht die einzige Problematik, die sich mit der Version des Ständerates in der Praxis ergäbe. Es gibt weitere Dinge, beispielsweise: Wie soll man die 20 Mitarbeiter bzw. Beschäftigten zählen, die der Ständerat vorsieht? Darunter kann sich z. B. eine Putzfrau befinden, die in einem Betrieb zu 30 Prozent arbeitet. Zählen die Lehrlinge mit? Sind Halbtagsangestellte voll mitzuzählen? Sind einfach die Stellenprozente zusammenzuzählen? Es gibt eine Menge von Fragen, die sich mit der Version des Ständerates stellen und die zu einer unpraktikablen Gesetzesbestimmung führen würden.
Genauso unpraktikabel ist aber auch die Bestimmung betreffend den Umsatz von 2,5 Millionen Franken; ich habe dies bereits ausgeführt. Man kann sich jede Menge von Überlegungen machen, wann dieser Umsatz erreicht werden soll oder wann nicht. Welcher Zeitpunkt ist hier gemeint?
Insgesamt und zusammengefasst: Es ist zwar nicht die wesentlichste Bestimmung in der Differenzbereinigung, die wir heute zu beschliessen haben; es ist aber eine unpraktikable Bestimmung, die Probleme in der Anwendung bietet.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag Keller abzulehnen.