Lexipedia

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2002-09-26

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Die Mietrechtsrevision ist nun in der dritten Runde der Differenzbereinigung. Ich bin der Meinung, dass wir bei den verbleibenden Differenzen dem Ständerat folgen sollten, um kein Grounding dieser ganzen Vorlage zu riskieren.

Wo stehen wir heute? Ausgangspunkt der laufenden Mietrechtsrevision waren die Forderungen nach einem einfacheren, dafür aber marktnäheren Mietrecht sowie nach Mietrenditeaussichten, die weiterhin einen breiten Kreis von Anlegern zu Investitionen in den Wohnungsbau animieren. Wir sollten nicht vergessen, dass gegen 80 Prozent der Wohnraumversorgung in der Schweiz von Privaten sichergestellt wird. Dazu gilt es Sorge zu tragen.

Das erste Ziel der Revision, die Vereinfachung, ist zwar teilweise erreicht worden. Ich bin aber der Meinung, dass das Mietrecht, wie es nun vorliegt, immer noch zu kompliziert ist, und alle, die in den Beratungen in den Kommissionen mit dabei waren, werden das bestätigen können.

Das zweite Ziel, mehr Marktnähe, wurde gründlich verfehlt, und vermehrte Anreize, in den Wohnungsbau zu investieren, gibt es im neuen Recht schon gar nicht. Wir sind daran, ein Mietrecht zu beschliessen, das sich sehr einseitig und fast ausschliesslich am Landesindex der Konsumentenpreise orientiert. Das hat mit Markt nur sehr indirekt zu tun, was auch Nationalbankpräsident Jean-Pierre Roth der Kommission gegenüber bestätigt hat. Wohnungsmarkt und Konsumentenpreise können sich sehr unterschiedlich entwickeln, und im vorliegenden Mietrecht haben wir keine Möglichkeiten mehr, Korrekturen vorzunehmen. Die Profiteure werden in Zukunft noch mehr als heute Altmieter sein; je länger sie in der Wohnung bleiben, umso mehr. Benachteiligt sind Neumieter, Junge, Familien und Randgruppen. Unsere Verfassung verlangt einen Mieterschutz im Sinne einer Missbrauchsgesetzgebung. Die vorliegende Revision geht eindeutig weiter und regelt den normalen Anwendungsfall, was nicht das Ziel war.

Mit der Revision nähern wir uns einem System staatlich festgelegter Mieten, was schon vom Grundsatz her falsch ist. Ich stehe dieser Revision sehr skeptisch gegenüber, was auch für die Haltung des Hauseigentümerverbandes und der gesamten Immobilienbranche gilt. Die Verteilungsneutralität, die am Anfang sehr hoch gehalten wurde, ist nicht gewahrt worden. Sie hat sich zuungunsten der Vermieter verschoben, mit allen Folgen, die das haben wird.

Zu den Differenzen bei Artikel 269 Absatz 2quater und Artikel 269dter, die ja zusammenhängen; davon betroffen sind auch die Artikel 269e Absätze 1 und 4: Hier haben wir im Fall von auf eine Handänderung gestützten Mietzinserhöhungen im Nationalrat und im Ständerat zwei verschiedene Konzepte. Die Minderheit beantragt Ihnen, dem Ständerat zu folgen und diese Differenz zu bereinigen. Schon im geltenden Mietrecht wie auch gemäss Entwurf des Bundesrates besteht die Möglichkeit, nach einer Handänderung die Mieten aufgrund der Erwerbskosten anzupassen. Sogar die Mieter-Initiative sieht diese Möglichkeit vor. Zusätzlich wurde ja eine Staffelung eingeführt - nur 20 Prozent pro Jahr -, und im Rahmen der Vergleichsmiete können solche Mietzinserhöhungen auch hinterfragt werden. Der Ständerat hat diesem Tatbestand Rechnung getragen. Sein Modell ist eindeutig klarer formuliert als jenes der nationalrätlichen Fassung.

Ich bitte Sie, dieser an sich unbestrittenen Beibehaltung und Klarstellung des heutigen Rechts zuzustimmen und der Minderheit bzw. dem Ständerat zu folgen.