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Joder Rudolf · Nationalrat · 2002-09-26

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-26

Wortprotokoll

Im Namen der SVP-Fraktion möchte ich Sie bitten, die Minderheit zu unterstützen und der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Wir sind klar der Meinung, dass nach einer Handänderung grundsätzlich die Möglichkeit einer Mietzinsanpassung bestehen muss. Diese Möglichkeit ist für uns Ausdruck der Vertragsfreiheit zwischen den beiden Partnern, Vermieter und Mieter. Es kommt bei einer Handänderung ein neuer Partner hinzu, nämlich der neue Eigentümer. Dieser neue Vertragspartner muss grundsätzlich die Möglichkeit haben, den Zins zu überprüfen und allenfalls anzupassen, selbstverständlich immer im engen gesetzlichen Rahmen, wie er vorgesehen ist - auch in der Fassung des Ständerates -, also gestaffelt: pro Jahr maximal 20 Prozent und immer unter Vermeidung von Missbräuchlichkeit.

Wenn wir diese Regelung hier nicht einführen, dann wird das passieren, was wir nicht wollen: Der Kündigungsdruck wird zunehmen. Das ist nicht im Interesse der Mieter. Es geht um die Chancengleichheit zwischen den beiden Vertragspartnern, Mieter und Vermieter.

Ich bitte Sie, hier der Fassung des Ständerates zuzustimmen und die Differenz zu bereinigen.

Joder Rudolf · Nationalrat · 2002-09-26 | Lexipedia | Lexipedia