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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2019-12-18

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-18

Wortprotokoll

Bei Artikel 35a Absatz 4, der auch in Zusammenhang mit Artikel 42 Absatz 5 steht, gibt es eine Minderheit Aeschi Thomas, welche dem Ständerat folgen und somit im Bereich der Krankentaggeldversicherung kein Kündigungsverbot für das Versicherungsunternehmen möchte. Das Kündigungsrecht im Schadenfall soll beiden Parteien zukommen. Die Mehrheit der Kommission möchte am Beschluss des Nationalrates festhalten. Damit soll einzig der Versicherungsnehmer das ordentliche Kündigungsrecht bei der Krankenversicherung haben.

Die Kommission empfiehlt Ihnen - der Entscheid fiel mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen -, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.