Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2019-12-18
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-18
Wortprotokoll
Wir sind jetzt noch einmal bei einem Artikel, bei dem es darum geht, ob Sie bei diesem Gesetz die Versicherungsbranche begünstigen wollen oder ob Sie die Versicherten im Auge haben. Es geht um das direkte Forderungsrecht. Es geht darum, dass einem Geschädigten der Zugang zu Entschädigungszahlungen, die ihm von Gesetzes wegen zustehen, nicht länger verwehrt bleiben kann. Ist der Schädiger beispielsweise ein Verwandter oder ein Nachbar, so haben viele Geschädigte Skrupel, ihre Forderungen geltend zu machen und womöglich sogar gerichtlich durchzusetzen.
Hier besteht die Möglichkeit, dass man diese Forderung direkt beim Versicherer macht. Die Vorlage, die wir jetzt haben, bzw. der Bundesrat sehen zwar ein direktes Forderungsrecht vor, aber nur, wenn der Schädiger nicht mehr belangt werden kann, das heisst, wenn er gestorben oder verschollen ist. In allen anderen Fällen wird dieses direkte Forderungsrecht nicht zugestanden. Es ist aber für viele wichtig, weil sie sonst, obwohl sie Anrecht auf diese Zahlungen hätten, nicht zu ihrem Recht kommen.
Aus Sicht der Rechtsgelehrten - ich konsultiere diese Leute bei diesem Gesetz immer, weil ich selber nicht in allen Teilen alle Details kenne - hat das mit dem Pfandrecht, das hier angeführt wird, nichts zu tun. Das gesetzliche Pfandrecht stellt sicher, dass, wenn der Versicherer bezahlt, das Geld auch beim Geschädigten ankommt. Wenn man aber das Geld eben nicht direkt beim Versicherer geltend machen kann, dann hilft auch dieses Pfandrecht nicht.
Ich bitte Sie, hier diese kleine, aber für einzelne Personen wichtige Verbesserung - eine Forderung, die sie zugut haben, direkt geltend machen zu können - gutzuheissen und der Mehrheit der Kommission zu folgen.