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Paganini Nicolo · Nationalrat · 2019-12-18

Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-18

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP will auf das vorliegende Geschäft eintreten.

Wir bewegen uns bei jeder Änderung des Zivildienstgesetzes, besonders aber bei der vorliegenden, auf heiklem Terrain. Die Gefahr, dass Dienstleistung in der Armee und Dienstleistung im Zivildienst gegeneinander ausgespielt werden, sei es von links oder von rechts, ist gross. Wir wollen das nicht! Wir stehen genauso selbstverständlich zur Armee wie zum Zivildienst. Aber über die Balance zwischen den beiden [PAGE 2369] muss man reden dürfen, ja muss man reden, wenn sich die Balance längerfristig verschiebt.

Die vorliegenden, vom Bundesrat beantragten und vom Ständerat in den Grundzügen unterstützten Massnahmen zur Erschwerung der Zulassung zum Zivildienst sind in eine Reihe von Rahmenbedingungen eingebettet:

1.[NB]Seit der Gründung des schweizerischen Bundesstaates im Jahr 1848 ist die allgemeine Wehrpflicht in der Verfassung verankert. In Artikel 59 Absatz 1 der Bundesverfassung heisst es: "Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten." Sämtliche Angriffe auf die allgemeine Wehrpflicht sind bis heute gescheitert.

2.[NB]Derselbe Artikel der Bundesverfassung hält auch fest: "Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor." Es ist richtig, dass nicht mehr wie bis ins Jahr 1995 ins Gefängnis wandert, wer aus Gewissensgründen keinen Dienst in der Armee leisten kann. Es war aber nie von einer grundsätzlichen Freiwilligkeit bei der Wehrpflicht die Rede. Faktisch bewegen wir uns heute darauf zu. Wer also am heutigen Konzept des Tatbeweises festhalten will, tut gut daran, einzutreten und die bereits erwähnte Balance wiederherzustellen.

3.[NB]Die Weiterentwicklung der Armee ist in vielen Bereichen gut auf Kurs. Eine Baustelle, die Sorgen bereitet, ist die Alimentierung der Bestände. Dabei geht es nicht in erster Linie um den Effektivbestand der Armee - dies vor allem an die Adresse von Kollege Glättli -, sondern es geht um die Anzahl Angehörige der Armee mit Ausbildungsdienstpflicht. Wir haben am 28. Oktober in der SiK den gleichen Standbericht zu den Beständen der Armee präsentiert bekommen. Dort kam klar zum Ausdruck, dass das Problem die Anzahl der Angehörigen der Armee mit Ausbildungsdienstpflicht ist. Kollege Fivaz sagt, die Armee müsse eben attraktiver werden: Ja, wenn Sie zu wenige Angehörige der Armee in die WK aufbieten können, machen Sie diese WK für diejenigen, die kommen können, natürlich nicht interessanter und attraktiver. Die Zahl der Angehörigen der Armee mit Ausbildungsdienstpflicht ist also klar rückläufig.

Auch die Zulassungen zum Zivildienst nach abgeschlossener RS sind ein Problem. Man stelle sich KMU vor, die in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden investieren und diese jedes Mal nach Abschluss der Ausbildung verlieren. 2018 verlor die Armee bei einer Tauglichkeitsrate von 69,5 Prozent, was 21 818 potenziellen Angehörigen der Armee entspricht, 3037 junge Männer direkt an den Zivildienst. Weitere 907 wurden während der RS zum Zivildienst zugelassen. Schliesslich wechselten 2264 Armeeangehörige nach bestandener RS aus ihren Armeeformationen in den Zivildienst. Das macht also total 6205 Zulassungen zum Zivildienst in einem Jahr. In seiner Botschaft zur Abschaffung der Gewissensprüfung hatte der Bundesrat 2008 noch von maximal 2500 jährlichen Zulassungen gesprochen. Das wäre die angestrebte Balance gewesen. Wenn wir die Weiterentwicklung der Armee zum Erfolg führen wollen, kann es so nicht weitergehen.

Kommt man zum Schluss, dass etwas geschehen muss, stellt sich als Nächstes die Frage, ob die vorliegend beantragten Massnahmen taugen. Für die Mehrheit unserer Fraktion ist die Frage zu bejahen. Die Erhöhung der Hürden für die Zulassung zum Zivildienst ist kein Allheilmittel. Ja, die Armee muss und kann attraktiver gemacht werden. Von der besseren Planung der Ausbildung mit weniger sinnlos verbrachter Dienstzeit bis zur Anerkennung von absolvierten Ausbildungen in der Armee im zivilen Leben sind viele Massnahmen möglich und teilweise auch bereits umgesetzt oder in Umsetzung. Eines darf man nicht vergessen: Wenn es um den unmittelbaren Sinn des geleisteten Dienstes geht, hat die Armee gegen den Zivildienst kaum eine Chance. Ein Zivildiensteinsatz im Spital oder Altersheim stiftet unmittelbaren und konkreten Nutzen. Anders bei der Armee: Ihr Sinn liegt in ihrer blossen Existenz und ihrer Einsatzbereitschaft im Ernstfall. Es geht fast immer nur ums Üben und selten um den Ernstfall - zum Glück. Der Attraktivierung der Dienstleistung in der Armee sind deshalb Grenzen gesetzt, und deshalb führt die Diskussion, ob Einsätze im Zivildienst oder in der Armee mehr Sinn machen, zu nichts. Der Zivildienst wurde nicht eingeführt, weil die Einsätze sinnvoll sind, sondern weil man Menschen mit einem Gewissenskonflikt entlasten wollte. Wenn sich das Ganze nun in Richtung Wahlfreiheit zwischen Armee und Zivildienst entwickelt, müssen wir Gegensteuer geben.

Zusammenfassend: Eine Mehrheit der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP anerkennt die Sinnhaftigkeit des Zivildienstes, priorisiert aber die Alimentierungsbedürfnisse der Armee im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee, möchte mit der vorliegenden Gesetzesänderung wieder in Richtung der 2008 angestrebten Balance zwischen Einteilungen in der Armee und Zulassungen zum Zivildienst gehen und ersucht Sie deshalb, mit der Mehrheit der SiK für Eintreten zu stimmen und den Nichteintretensantrag der Minderheit Glättli abzulehnen.