Glättli Balthasar · Nationalrat · 2019-12-18
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-12-18
Wortprotokoll
Sie haben jetzt von den Vorrednern gehört, dass es zum Teil effektiv auch aus grundrechtlicher Sicht massiv problematische Massnahmen gibt. Meine Minderheit zur Massnahme 6, das betrifft Artikel 21 Absätze 1 und 2, ist eher das Gegenteil. Es ist eine Art Kulissenschieberei. Es geht hier um die jährliche Einsatzpflicht ab der Zulassung. Das heisst, das Ziel ist, dass man quasi jedes Jahr Dienst leisten muss. Das Argument des Bundesrates ist, dass das auch im Militär so sei, es müsse eine Vergleichbarkeit geben, entsprechend müsse man das auch hier so regeln. [PAGE 2374]
Der Punkt ist einfach der, dass genau diese Frage heute in Artikel 39a der Zivildienstverordnung praktisch identisch bereits geregelt ist. Wenn Sie das Gefühl haben, indem Sie eine Regelung von der Verordnungsstufe auf die Gesetzesstufe heben, hätten Sie irgendetwas zur Veränderung der Attraktivität des Zivildienstes gemacht - es ist ja Ihr Ziel, den Zivildienst unattraktiver zu machen -, dann täuschen Sie sich. Damit haben Sie nämlich nichts erreicht. Sie hätten einfach eine Bestimmung auf Verordnungsebene, die neu auch auf Gesetzesebene ist.
Dahinter steht vielleicht das Argument, die Tage würden ja gar nicht geleistet. Da muss ich einfach Gegensteuer geben: Das Bundesamt für Zivildienst trägt durch eine effektive, im Einzelfall aber auch flexible Handhabung genau dazu bei, dass die Zivildienstleistenden in der Regel alle verfügbaren Diensttage erfüllen. Im Jahr 2018 wurden 98,2 Prozent der Diensttage erfüllt. Die Ausnahmen sind wirklich besondere Fälle, zum Beispiel wenn eine lange Krankheit die Erfüllung verhindert, wenn die Leute auswandern, wenn es Todesfälle gibt. Sehr selten ist es die sogenannte Totalverweigerung.
Ich möchte auch noch auf ein Argument eingehen, das auch in der Diskussion in der Kommission erwähnt wurde: Man sagte, es sei wichtig, dass man diese Dienste in der Phase zwischen 20 und 25 Jahren leiste. Faktisch ist es so, dass auch in der Armee neu die Flexibilität da ist, das heisst, dass man die RS später beginnen kann. In diesem Sinn ist es eine Gleichheit mit einer Situation, die heute sowieso gar nicht mehr besteht. Heute ist es nicht mehr so, dass alle einfach ab 19 oder 20 Jahren die Rekrutenschule ableisten. Die Armee ist hier flexibler geworden, währenddem man beim Zivildienst mit dem Argument, er müsse gleichwertig sein, diese Flexibilität nicht mehr erlaubt.
Von dem her ist es hier nicht der riesige Aufschrei, sondern vielmehr die Erinnerung an Sie: Wenn Sie etwas auf die Gesetzesebene verschieben, dann haben Sie materiell damit überhaupt nichts geändert.
Ich bitte Sie, die Massnahme 6 abzulehnen und meiner Minderheit zu Artikel 21 Absätze 1 und 2 zuzustimmen.