Arslan Sibel · Nationalrat · 2019-12-19
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-12-19
Wortprotokoll
Ich werde heute im Namen der grünen Fraktion zu verschiedenen Differenzen Stellung nehmen. Einleitend nenne ich einige Ziele der Grünen, die ich nachher nicht wiederholen werde: Die Grünen wollen ein zeitgemässes Aktienrecht, welches den Entwicklungen der letzten Jahrzehnte Rechnung trägt. Wir leben in einem Zeitalter der Digitalisierung und der Start-ups. Vieles muss einfacher werden, ohne dass die Sicherheit aufgegeben wird. Wir kritisieren immer wieder die Bürokratie und haben heute die Möglichkeit, hier gewisse Abbaumöglichkeiten zu realisieren. Wir haben auch einen Zeitpunkt erreicht, an welchem die Gleichstellung endlich und ohne Vorbehalte umgesetzt werden soll. Wir brauchen ein Gesetz, das die Nutzerinnen und Nutzer anwenden können, ohne vorher einen Berater zu konsultieren. Verständlichkeit ist ein Gebot der Stunde.
Ich komme nun zu den Artikeln, die sich mit der erleichterten Gründung befassen. Wie erwähnt, wollen die Grünen den zahlreichen Start-ups und Jungunternehmen Rechnung tragen. Nur so kann die Innovation in der Schweiz gefördert werden. Zu viel Bürokratie hemmt Innovation. Zudem ist Bürokratie nicht gleichzusetzen mit Qualitätssicherung. Dafür gibt es Normen wie etwa die ISO-Normen. Für die Gründung einer AG oder GmbH mit einfachen Gesellschafter- oder Aktionärsverhältnissen genügt die erleichterte Gründung, die sich unter anderem auf die schriftliche Form beschränkt. Zu behaupten, ohne Beurkundungen würden Schwindelgründungen oder Geldwäscherei begünstigt, ist absurd. Ein Blick in die Medien genügt, um festzustellen, dass auch Unternehmungen, die mit notarieller Beurkundung gegründet wurden, vor Kriminalität und faulen Tricks nicht haltmachen.
Wenn wir über das Geldwäschereigesetz diskutieren - das werden wir auch in der Kommission für Rechtsfragen detailliert besprechen -, können wir dort wirklich auch die Massnahmen nochmals kontrollieren. Zu behaupten, dass die Kantone, die auch bezüglich der Handelsregister zusammenarbeiten bzw. in deren Aufsichtsgremien Einsitz haben oder sie leiten, gegen diese Abschaffung oder Erleichterung sind, ist insofern auch absurd, als bei den Kantonen eben immer wieder auch von den Notaren so gut lobbyiert worden ist. Wir müssen sehen, dass die Notare hier natürlich ein Interesse haben, dass die Regelung beibehalten wird, das ist auch verständlich und ihnen nicht übelzunehmen; aber es ist im Interesse der Nutzer und Nutzerinnen, der Bürger und Bürgerinnen, die auch ein Unternehmen gründen wollen, zu betrachten, ob es solche Massnahmen heutzutage noch braucht.
Seitens der Verwaltung wurde uns bestätigt, dass solche Musterstatuten möglich sind, dass es keine Probleme geben würde. Auch bei den Handelsregisterämtern wäre das kein Problem; diese Kontrolle wird auch dort stattfinden. Notarielle Beurkundungen haben bis jetzt keinen Schwindel aufgedeckt, das habe ich erwähnt. Sie werden es auch in Zukunft nicht tun. Dafür braucht es andere griffige Massnahmen, die auch wir in unserer Arbeit in der RK-N, zum Beispiel bei der Geldwäschereigesetzgebung, so verfolgen werden.
Schliesslich müssen wir natürlich auch überlegen, was dies für die Tarife bedeutet. Menschen, die eben nur für eine Unterschrift, einen Stempel bei den Notaren landen, obwohl sie sich im Vorfeld mit den Anwälten oder Anwältinnen beraten haben, zahlen dafür. Ich denke, heutzutage ist es auch wichtig festzuhalten, dass die Tarife, die auch kantonal sehr unterschiedlich sind, nicht mehr zu rechtfertigen sind. Hier braucht es auch gewisse Regeln und ein Zeichen gegenüber den Notaren. Nicht alle sind teuer, trotzdem ist es eine Macht, die sich durchgesetzt hat. Hier hätten wir heute die Möglichkeit zu sagen: Das ist nicht mehr so hinzunehmen.
Die grosse Mehrheit unserer Fraktion wird dieser Erleichterung zustimmen. Ich hoffe, dass Sie dies auch tun.