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Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · 2019-12-19

Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-19

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens meiner Fraktion, am Beschluss dieses Rates betreffend Loyalitätsaktien festzuhalten. "Loyalitätsaktien" als Oberbegriff bedeutet, dass Unternehmen Aktionären, die während einer bestimmten Dauer - während mindestens zwei Jahren - Aktionäre gewesen sind, eine höhere Dividende bezahlen oder ihnen zum Beispiel auch bei der Ausgabe neuer Aktien einen besseren Preis anbieten können. Es geht, wenn man so will, um einen Treuebonus. Die rechtsökonomische Rechtfertigung eines solchen Treuebonus besteht im Anreiz, Aktien mitunter länger zu halten, als es ein Aktionär sonst tun würde. Diese längerfristige Ausrichtung eines finanziellen Engagements als Aktionär erlaubt es dem Verwaltungsrat und den Geschäftsführern einer Gesellschaft, ihrerseits bei der Führung des Unternehmens eine etwas längerfristige Sicht einzunehmen. Dieser Anreiz ist soft, aber er ist immerhin ein Gegengewicht mit Blick auf die sonstigen, eher auf Kurzfristigkeit zielenden Anreize, denen Verwaltungsräte und Geschäftsführer heutzutage ausgesetzt sind.

Im Übrigen ist zur vorgeschlagenen gesetzlichen Ordnung Folgendes zu sagen:

1.[NB]Sie ist von A bis Z freiwillig. Wenn ein Unternehmen sie bei sich nicht will, dann ist das so in Ordnung. Das Gesetz schreibt es nicht vor. Die vorgeschlagene gesetzliche Ordnung ist nichts anderes als eine Ermächtigung an die Adresse der Gesellschaften. Diese können sie ignorieren, wenn sie [PAGE 2386] das tun wollen. Wer eine freiheitliche Grundhaltung hat und darauf vertraut, dass jedes Unternehmen selber am besten in der Lage ist, zu bestimmen, was es will und wofür dies gut ist, muss den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Festhalten unterstützen.

2.[NB]Die Minderheit - das sind die Vertreter der SP, und da reibt man sich tatsächlich die Augen - fürchtet, dass Loyalitätsaktien es ermöglichen, Stimmblöcke und damit eigentliche Bollwerke zu schaffen, hinter denen Verwaltungsräte und Geschäftsleitung sich verstecken könnten. Loyalitätsstimmrechte, also grösseren stimmenmässigen Einfluss für längerfristig engagierte Aktionäre, sieht der Entwurf aber gerade nicht vor. Sie sind schon nach geltendem Recht nicht zulässig. Das ist also kein Grund, dagegen zu sein. Aber auch mit Loyalitätsaktien im eingangs beschriebenen Sinn können sich Verwaltungsräte und Geschäftsleitung nicht hinter einer imaginierten Phalanx loyaler Aktionäre verstecken, was die Befürchtung der Linken zu sein scheint. Denn namentlich börsenkotierte Gesellschaften würden in den Statuten den Maximalprozentsatz festlegen, den ein Aktionär halten darf, um überhaupt in den Genuss von Loyalitätsaktien kommen zu können. In Frankreich beträgt er 0,5 Prozent des Aktienkapitals. Das gibt ein Gefühl dafür, wie gering der Maximalprozentsatz ist. Von einem Sichverstecken hinter 0,5 Prozent loyalen Aktionären kann beim besten Willen nicht die Rede sein. Der nachgewiesene Effekt von Loyalitätsdividenden bei französischen Gesellschaften ist denn auch - das müssten Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Linken, doch eigentlich begrüssen -, dass sie sich vor allem auf Kleinaktionäre, auf natürliche Personen auswirken.

Dass im Übrigen ausgerechnet die Ratslinke findet, den Verwaltungsräten und der Geschäftsleitung von Schweizer Unternehmen täten namentlich Finanzinvestoren gut, die Druck auf die Unternehmen machen, ist schon eher sonderbar. Aus Ihrer Sicht, wenn ich mich für einmal in Ihre Denkweise versetze, müssen Sie den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Festhalten unterstützen.

3.[NB]Loyalitätsaktien schränken nicht den Aktienhandel oder die Liquidität der Aktien ein. Und sie erschweren auch nicht Sanierungen, wie das Kollegin Min Li Marti gesagt hat. Das Gegenteil ist der Fall, Frau Kollegin! Sie können Sanierungen ermöglichen, indem Investoren, die bereit sind, dem Unternehmen die Stange zu halten, die Aussicht auf Honorierung ihres Vertrauens erhalten. Das war in den Neunzigerjahren bei Michelin der Fall. Das ist der nachgewiesene Effekt, den Loyalitätsdividenden auf Sanierungen haben können.

Kurzum, ich bitte Sie, den Schweizer Aktiengesellschaften diese Gestaltungsmöglichkeit in die Hand zu geben.