Markwalder Christa · Nationalrat · 2019-12-19
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-19
Wortprotokoll
Verschiedene europäische Staaten wie Frankreich, Italien, die Niederlande und Belgien kennen Rechtsgrundlagen für sogenannte Loyalitätsaktien. Damit sollen längerfristige Investorinnen und Investoren belohnt werden können. Gemäss diesem Konzept sehen die Statuten vor, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, die seit mehr als zwei Jahren als Aktionär mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen sind, verschiedene Vorteile geniessen können. Möglich sollen eine höhere Dividendenausschüttung, eine höhere Rückzahlung von Kapitalreserven sowie Vorzugsrechte und ein vorteilhafter Ausgabebetrag bei der Ausgabe neuer Aktien oder der Einräumung von Optionsrechten sein. Auch wenn das Konstrukt der notabene freiwilligen Loyalitätsaktie nicht Teil der bundesrätlichen Vernehmlassungsvorlagen war, wurde und wird es in der Rechtslehre und Literatur breit diskutiert und ist in der Praxis in unseren Nachbarländern und in weiteren europäischen Staaten etabliert und erprobt.
Als Vorzüge der Loyalitätsaktie werden namentlich folgende aufgeführt: Sie leistet einen Beitrag zur Förderung des dauernden Gedeihens eines Unternehmens; ein stabiles Aktionariat bietet Schutz vor Übernahmen; durch Loyalitätsoptionen werden Unternehmenssanierungen erleichtert - das Beispiel der Sanierung von Michelin wurde von Kollege Vogt genannt -; die Dispo-Aktien werden reduziert. Gerade unter dem Eindruck des kurzfristigen Anlagehorizonts von Aktionärinnen und Aktionären, des Hochfrequenzhandels oder der stets sinkenden Haltedauer von Aktien bei Publikumsgesellschaften sollten wir dafür sorgen, dass dieses Konzept nun heute hier im Aktienrecht eingeführt werden kann. Bei Schweizer Aktien geht man heute nämlich von einer durchschnittlichen Haltedauer von sieben bis zwölf Monaten aus, im weltweiten Durchschnitt liegt sie mit einer Dauer von sieben Monaten gar noch tiefer. Dass es sich lohnt, Loyalität im Aktionariat belohnen zu können, liest sich exemplarisch an der überdurchschnittlichen Performance von Familienaktiengesellschaften ab. Schliesslich gilt es zu betonen, dass keine Gesellschaft dazu gezwungen wird, Loyalitätsaktien einzuführen, sondern dass es in der Freiheit des Unternehmens liegt, Anreize für sich langfristig engagierende Investorinnen und Investoren zu schaffen, für - man kann es in zwei Worten zusammenfassen - nachhaltiges Investieren.
Die Mehrheit Ihrer Kommission befürwortet es - der Entscheid fiel mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen -, am Konzept der Möglichkeit zur Schaffung von Loyalitätsaktien festzuhalten, ohne den aufwendigen Weg über das vom Ständerat angenommene Postulat 18.4092 zu gehen. Schliesslich können die volkswirtschaftlichen Auswirkungen auch mit einem solchen Bericht kaum abgeschätzt werden, denn die Kann-Bestimmung eröffnet ja nur die Möglichkeit. Wir haben heute noch keine konkreten Hinweise, wie gross das Interesse der Aktiengesellschaften wäre, sich langfristig engagierenden Investorinnen und Investoren finanzielle oder beschränkte rechtliche Vorteile zu gewähren.
Ich bitte Sie, der deutlichen Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen.