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Markwalder Christa · Nationalrat · 2019-12-19

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-19

Wortprotokoll

In den Artikeln 689b ff. geht es um die Organstimmrechtsvertretung, und zwar für nicht börsenkotierte Unternehmungen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass für nicht börsenkotierte Gesellschaften die Organ- und Depotstimmrechtsvertretung weiterhin zulässig sein soll. Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung sowie die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), die die Organ- und Depotstimmrechtsvertretung verbieten, beziehen sich eben nur auf börsenkotierte Unternehmen. Im Sinne einer VegüV-nahen Umsetzung - und diesem Konzept hat sich Ihre Kommission verschrieben - ist es deshalb nichts als konsequent, die Organstimmrechtsvertretung für nicht kotierte Unternehmen zuzulassen und kleinere Aktiengesellschaften oder auch Familienaktiengesellschaften nicht über Gebühr einzuschränken.

Die Kommission hat das Konzept mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Fehlmann Rielle, übernommen von Marti Min Li, abzulehnen.