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Markwalder Christa · Nationalrat · 2019-12-19

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-19

Wortprotokoll

Bei Artikel 689c Absatz 4bis liegt zwar keine Minderheit vor, dennoch möchte ich mich rasch zu den Beratungen in unserer Kommission äussern. Der Ständerat hat nämlich hier eine neue Bestimmung eingefügt, die in den vergangenen zwölf Jahren in der Aktienrechtsrevision kein Thema war. Es geht dabei um das Stimmgeheimnis im Vorfeld von Generalversammlungen, das in einem Einzelfall öffentlich thematisiert wurde und prompt gesetzgeberische Folgen auslöste. Konkret geht es um die beim unabhängigen Stimmrechtsvertreter eingegangenen Stimmen und um die Frage, ob der Verwaltungsrat im Vorfeld der Generalversammlung allgemein gewichtende Auskünfte darüber erhalten darf, wie die Stimmverhältnisse liegen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist klar der Meinung - und zwar mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung -, dass die heute geltende Praxis, wonach der Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Generalversammlung mit einer allgemein gewichtenden Auskunft über die Stimmabgabe informieren darf, beibehalten werden soll. Der Verwaltungsrat hat damit die Möglichkeit, die Generalversammlung seriös vorzubereiten. Gleichzeitig ist es wichtig zu betonen, dass das individuelle Stimmgeheimnis der Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Stimmkraft an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter delegieren, gewahrt wird.

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