Knecht Hansjörg · Ständerat · 2019-12-19
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-19
Wortprotokoll
Mit meiner Motion wollte ich insbesondere darauf hinweisen, dass das frühere Sanktionsmodell bei Direktzahlungen Landwirte pauschal bestrafen konnte. Mir war insbesondere die Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips wichtig. Fehlbare Handlungen in einem einzelnen Bereich führten zwangsläufig zur Streichung von Geldern in anderen Bereichen. In extremen Situationen konnten sie sogar zu einem Totalausschluss von den Direktzahlungen führen. Ein solcher Ausschluss hat das Potenzial, im konkreten Fall die Existenzgrundlage eines landwirtschaftlichen Betriebes und einer ganzen Bauernfamilie zu zerstören.
Seitdem ich meine Motion am 2. März 2017 im Nationalrat eingereicht habe - das hat auch der Kommissionssprecher erwähnt -, hat sich aber einiges getan. Der Druck auf den Bundesrat war offenbar entsprechend gross, und der Vorstoss hat somit teilweise bereits Wirkung entfaltet. Dem Hauptanliegen der Motion, dass bei einer erstmaligen und geringfügigen Verfehlung die Direktzahlungen nicht gänzlich gestrichen werden, wurde mit der Anpassung der Direktzahlungsverordnung auf das Jahr 2018 Rechnung getragen. Dies haben auch der Kommissionssprecher und der Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben so festgehalten.
Nichtsdestotrotz hat der Nationalrat meine Motion noch am 21. März dieses Jahres angenommen. Dieses Zeichen war wichtig, denn es gab immer noch negative Rückmeldungen aus der Praxis. Nicht berücksichtigt wurde jedoch das Anliegen, den Kantonen mehr Handlungsspielraum zu geben, da nicht jeder möglicherweise eintretende Fall in der Verordnung abschliessend geregelt werden könne. Dazu muss ich heute feststellen, dass die Kantone hierzu äusserst unterschiedliche Meinungen haben. Der Föderalismus steht scheinbar diesbezüglich für viele Kantone nicht an oberster Stelle. Das war ja mit ein Grund, dass die Motion in der WAK-S so klar abgelehnt wurde.
Aufgrund dieses klaren Verdikts halte ich nicht an meiner Motion fest. Ich habe aber die Erwartung, dass zukünftige Ungereimtheiten in der Verordnung in die Beratung der vom BLW zusammengesetzten Arbeitsgruppe einfliessen werden. Sollte dies in ungenügendem Masse der Fall sein, behalte ich mir vor, erneut vorstössig zu werden.