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Ettlin Erich · Ständerat · 2019-12-19

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-19

Wortprotokoll

Ich habe grosses Vertrauen in die Weisheit unseres Schwesterrates - doch! Es hat ja geändert, vielleicht wird es jetzt besser. Nein, ernsthaft: Ich habe nicht nur den Sitz von Isidor Baumann übernommen, sondern auch diese Motion, und deshalb vertrete ich sie mit Verve und in seinem Sinne.

Der Kommissionssprecher hat es schon gesagt: Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell in der Schweiz. Ich glaube, dafür steht die Schweiz auch: dass wir bei der Sozialpartnerschaft so bewährte Instrumente wie die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge haben. Auch die Zahlen wurden genannt. Die Zahlen haben sich verdoppelt, die Anzahl Arbeitnehmer, die diesen Verträgen unterstehen, hat [PAGE 1268] sich sogar verzweieinhalbfacht. Es ist also wirklich eine breite Abstützung, die diese Gesamtarbeitsverträge haben.

Für die Motion Baumann, das muss man vielleicht noch sagen, haben sich 29 Branchen- und Wirtschaftsverbände ausgesprochen. Es ist also nicht nur einfach Gastrosuisse, die sich dafür ausspricht. Die allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträge werden zudem nicht von Privaten allgemeinverbindlich erklärt, sondern vom Bundesrat. Das ergibt grosse Sicherheit für die Sozialpartner. Ein Gesamtarbeitsvertrag ist ein Gesamtpaket, das die Arbeitsbedingungen beinhaltet, die am Verhandlungstisch zwischen den Sozialpartnern ausdiskutiert werden. Es sitzen also beide am Tisch, das vergessen wir immer wieder. Es sind ja nicht nur die Arbeitgeber, die dann unterschreiben. Es ist ein Geben und ein Nehmen. Man kann nicht einen Teil heraustrennen, sonst gerät der Gesamtarbeitsvertrag in ein Ungleichgewicht.

Wenn die Arbeitnehmervertreter - wir haben die Zuschriften auch erhalten - monieren, dass die Schutzfunktion der Gesamtarbeitsverträge ausgehebelt würde, dann ist das nicht nachvollziehbar. Schliesslich sitzen sie ja bei der Ausarbeitung des Gesamtarbeitsvertrages am Tisch. Ich zitiere aus einem Schreiben, das wir von Arbeitnehmervertretern erhalten haben. Sie schreiben uns, mit der Annahme der Motion würden Gesamtarbeitsverträge zu einem Instrument, um Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und Schutzbestimmungen zu unterlaufen. Das schreiben uns die Arbeitnehmervertreter, die am Tisch sitzen und diese Gesamtarbeitsverträge aushandeln. Das verstehe ich nicht. Da habe ich kein Verständnis. Offenbar handeln sie einen Gesamtarbeitsvertrag aus, von dem sie dann sagen, dass er ganz schlecht sei, und unterschreiben ihn trotzdem. Dann dürften sie ihn ja nicht unterschreiben. Das muss man sich vielleicht vor Augen führen.

Die Arbeitgeber, das muss man noch sagen, befürchten, es gebe dann einen Flickenteppich in der ganzen Schweiz. Kantone können und sollen - und ich bin ja auch Kantonsvertreter, wir alle sind das - Bestimmungen dort festlegen, wo es auch Bestimmungen braucht, nämlich für all die Branchen und Arbeitnehmenden, die keinen Gesamtarbeitsvertrag haben. Das macht ja dann Sinn. Dann kommen die Gesamtarbeitsverträge in der ganzen Schweiz zum Tragen. Das ist ja dann der Sinn der Motion. Bereits heute - das wurde gesagt - besteht im OR, aber auch im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, eine Bestimmung, die besagt, dass die Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages zwingendem Recht des Bundes und der Kantone nicht widersprechen dürfen. Hier hat man also schon eine Schutzfunktion.

Dann müssen wir uns vorstellen: Wenn das so weitergeht wie bis anhin - jetzt ist das Tessin dazugekommen -, wenn in ein paar Jahren eine Mehrheit, der Grossteil der Kantone, zum Beispiel fünfzehn Kantone, Mindestlöhne festlegt, dann werden die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge sowie die Sozialpartnerschaft auseinanderbrechen. Die Sozialpartner werden immer weniger Interesse daran haben, einen Gesamtarbeitsvertrag zu erstellen. Eine Stärke der Schweiz, nämlich diese Sozialpartnerschaft, würde beeinträchtigt.

Zu beachten ist, dass es auch in den Arbeitgeberverbänden einen Anteil Arbeitgeber gibt - und dieser ist nicht klein, habe ich mir sagen lassen -, der keinen Gesamtarbeitsvertrag will; und die Verbände setzen es dann durch. Sie sagen: "Schaut, es ist im Interesse der Sozialpartnerschaft, wenn ihr auch an Bord seid. Wir machen die Gesamtarbeitsverträge für alle." Diese Quasiwiderständler in den Verbänden würden dann sagen: "Seht, die Kantone regulieren ja eh selber. Die Gesamtarbeitsverträge gelten nur noch in einer bestimmten Anzahl Kantone." Das würde dann die Gesamtarbeitsverträge generell schwächen.

Der Kanton Jura zeigt es: Es geht auch mit kantonalen Mindestlöhnen, die nur dort gelten, wo keine allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge bestehen. Dann ist das System perfekt, kann man sagen. Die Kantone regulieren dort oder greifen dort ein, wo keine Gesamtarbeitsverträge bestehen, bei denen die Sozialpartner am Tisch gesessen und miteinander die Bestimmungen ausgehandelt haben.

Gesamtarbeitsverträge sind zusammen mit dem Sozialpartner definiert worden; das habe ich gesagt. Zusammenfassend muss man sagen: Sie sollen denjenigen Sicherheit geben, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, der jährlich ausgehandelt wird, und zwar zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Gesamtarbeitsverträge sollen nachhaltig wirksam und glaubwürdig bleiben. Das ist eine Errungenschaft, an der wir nicht schrauben sollten.

Weiter hat das Instrument der kantonalen Mindestlöhne natürlich Platz für all diejenigen, die keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind. In diesem Sinne ist diese Motion auch im Interesse der Arbeitnehmenden, und natürlich dürfen wir sie annehmen, wie die Mehrheit der Kommission das gesagt hat. Die Kritik der Kantone kann ich schon verstehen. Aber ich glaube - ich gehe jetzt nicht so weit, meinem Kollegen Isidor Baumann zu sagen, es sei schlecht formuliert gewesen -, es gibt Änderungsbedarf, das hat auch der Kommissionssprecher gesagt. Da kann die Weisheit des Schwesterrates etwas bewirken. Die VDK hat ja kritisiert, dass kantonale Kompetenzen vor allem in den Bereichen Familienzulagen - das wurde gesagt -, Ergänzungsleistungen, Feiertage und Kinderbetreuung beschnitten würden. Das sind aber keine Kernthemen eines Gesamtarbeitsvertrages. Hier könnte man wirklich die Motion noch anpassen und sagen, dass die Kantone in diesen Bereichen weiterhin die Hoheit haben dürfen.

Ich glaube, mit einer Anpassung der Bestimmung könnten wir das Ziel der Motion erreichen und damit die bewährte Sozialpartnerschaft, wenn Kantone hier regulieren, auch in Zukunft erhalten und nicht gefährden.

Ich danke Ihnen, wenn Sie mit der Kommissionsmehrheit dieser Motion zustimmen.