Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-09-30
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-09-30
Wortprotokoll
Zur ersten Frage von Herrn Gross und zur Frage von Herrn Schibli: Wir haben die Verkehrszulassungsverordnung im Rahmen der Harmonisierung der Führerausweiskategorien der Europäischen Union geändert und das Zulassungsverfahren entsprechend angepasst. Die Änderung der Verordnung bedingt weder eine Anstellung von Berufschauffeuren, noch gefährdet sie das Milizsystem der Feuerwehr. Der Inhaber des Führerausweises der bisherigen Kategorie C1 wird auch nach Inkrafttreten der neuen Verordnung mit seinem bisherigen Ausweis schwere Personenwagen und Feuerwehrmotorwagen sowie auch Wohnmotorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen führen können.
Neulenker von schweren Feuerwehrmotorwagen müssen zusätzlich zur heutigen Ausbildung eine Theorieprüfung absolvieren und ein ärztliches Zeugnis beibringen. Nun sehe ich ein, dass vielleicht nicht alle Elemente der Theorieprüfung für jemanden, der bei der Feuerwehr tätig ist und nur bei dieser Gelegenheit diese schweren Wagen fährt, notwendig sind. Deswegen habe ich im Hinblick auf diese besondere Situation bei den Fahrten mit Feuerwehrfahrzeugen das Astra beauftragt zu prüfen, ob sich für die Feuerwehr Ausnahmen von bestimmten Normen rechtfertigen, ohne dass die Sicherheit gefährdet würde. Das Astra wird zu diesem Zweck die Situation im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit den Direktbetroffenen erörtern, und die Arbeitsgruppe wird ihre Arbeit am 10. Oktober dieses Jahres aufnehmen.