AB 256928
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-19
Wortprotokoll
Die Frage, die sich bei diesem Punkt stellt, ist klar: Ab wann dürfen Aktionäre Einfluss auf die Traktandierung nehmen? Der Bundesrat hat gesagt, bei 0,5 Prozent des Aktienkapitals, der Ständerat hat gesagt, bei 0,5 Prozent des Aktienkapitals, und die Minderheit sagt das Gleiche.
Zur Klarstellung: Wir sprechen hier nicht von kleinen Aktiengesellschaften, sondern von börsenkotierten Gesellschaften. Bei allen nicht börsenkotierten Gesellschaften liegt die Aktienkapitalgrenze ohnehin bei 5 Prozent. Die Frage, die sich stellt, ist schlussendlich einfach: Wollen wir den Aktionären mehr oder weniger Rechte gewähren? Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist klar der Meinung: Wir wollen mehr Rechte gewähren.
Sie mögen sagen, 0,5 Prozent seien eine willkürlich gewählte Grenze. Damit liegen Sie zwar nicht ganz falsch, aber die Grenze von 3 Prozent ist ebenso willkürlich gewählt. Denken Sie daran: 0,5 Prozent entsprechen zum Beispiel bei Nestlé, mit einem Aktienkapital von 300 Millionen Franken, 1,5 Millionen Franken respektive 15 Millionen Aktien. Wenn wir den Schwellenwert auf 3 Prozent erhöhen, erhöhen wir ihn um den Faktor sechs und damit aus unserer Sicht um ein unzulässiges Mass. Das Beispiel zeigt: Der vom Bundesrat eingeschlagene und vom Ständerat genehmigte Weg entspricht dem richtigen Weg. Die Kritik, Aktionäre könnten zu viel Einfluss nehmen respektive sie könnten die Gesellschaft in ihren Handlungen einschränken, geht fehl.
Mit unserem Antrag werden Aktionärsrechte bei börsenkotierten Unternehmungen in einem vernünftigen Mass gestärkt; das ist etwas, was die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP in diesem Sinne will. Ich bitte Sie daher um nichts anderes, als dem Ständerat zu folgen und damit zum ursprünglichen Text des Bundesrates zurückzukehren.