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Markwalder Christa · Nationalrat · 2019-12-19

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-19

Wortprotokoll

Die RK-N will auf eine spezifische Norm im Rahmen des Aktienrechts zur Regelung von Interessenkonflikten verzichten, da sie der Meinung ist, dass es schwierig bis unmöglich ist, in einer Norm den Umgang mit Interessenkonflikten für alle[NB]möglichen und denkbaren Konstellationen festzuschreiben. Aus der allgemeinen Pflicht zur Wahrung der Interessen der Gesellschaft seitens Geschäftsleitung und Verwaltungsrat ergibt sich bereits die Pflicht zur Offenlegung von Interessenkonflikten. Zudem wird im Swiss Code of Best Practice für kotierte Gesellschaften der Umgang mit Interessenkonflikten ausführlich konkretisiert.

Es liegt selbstverständlich im Interesse der Unternehmen, ihrer Organe, aber auch ihrer Eigentümerinnen und Eigentümer, dass Interessenkonflikte offengelegt und entsprechende Massnahmen getroffen werden. Die Streichung von Artikel 717a stellt also keine Kehrtwende dar. Die Mehrheit der Kommission erachtet vielmehr die Bestimmung als [PAGE 2397] überflüssig und erachtet es als schwierig, ein generelles Prinzip in einer konkreten Norm entsprechend zu regeln.

Wir bitten Sie - der Entscheid fiel mit 14 zu 9 Stimmen -, diese spezifische Norm zur Regelung von Interessenkonflikten, die nicht allen Konstellationen gerecht wird, zu streichen.