Flach Beat · Nationalrat · 2019-12-19
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-12-19
Wortprotokoll
Hier in diesem Punkt geht es, wie Sie schon gehört haben, einzig und alleine darum, wann Minderheitsaktionäre die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen an der Generalversammlung verlangen können und welche Schwelle man einbaut. Der Bundesrat und der Ständerat sehen hier für börsenkotierte Gesellschaften eine Schwelle von 0,5 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen vor. Die Mehrheit will die Schwelle bei 3 Prozent ansetzen.
0,5 Prozent können bei einer grossen Gesellschaft schnell über eine Million oder über zwei Millionen Franken in Form von Aktienguthaben sein. Die Mehrheit vertritt die Meinung, dass mit einem Aktienanteil von 0,5 Prozent die Schwelle zu tief sei, weil solche Minderheitsanträge wahrscheinlich keine Mehrheit finden würden, was sie auch immer beinhalten.
Das kann tatsächlich sein. Es kann aber auch sein, dass genau solche Anträge dazu führen, dass in einer Verhandlung mehr Transparenz geschaffen wird. Es kann auch dafür sorgen, dass Kleinaktionäre in ihren Rechten besser wahrgenommen werden.
Ob 0,5 Prozent willkürlich sind oder ob 3 Prozent willkürlich sind, vermögen wir überhaupt nicht zu sagen. Allenfalls finden wir uns letztendlich irgendwo dazwischen bei 1 oder vielleicht 2 Prozent. Aber für die grünliberale Fraktion ist es wichtig, dass wir über diese Frage noch einmal diskutieren. Die Schwelle sollte in der Aktionärsdemokratie eher tiefer sein als höher. Die Volksabstimmung, die zur VegüV geführt hat, hat gezeigt, dass in der Bevölkerung ein breiter Konsens darüber herrscht, dass auch Kleinaktionäre entsprechende Rechte haben sollen.
Was auch noch zu bedenken ist: Wenn es sich um trölerische Anträge handelt, kann es der Verwaltungsrat natürlich auch ablehnen, so etwas zu traktandieren, und die Minderheiten entsprechend vertrösten respektive das Begehren mit einer kurzen Erklärung ablehnen.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag mit 0,5 Prozent zuzustimmen.