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Markwalder Christa · Nationalrat · 2019-12-19

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-19

Wortprotokoll

Wenn jemand aus dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung oder dem Beirat einer Aktiengesellschaft ausscheidet und dann ein Beratungsmandat innehat, für das er nicht marktüblich entlöhnt wird, ist Ihre Kommission der Meinung, dass dies entsprechend im Vergütungsbericht offengelegt werden muss, und nicht der Meinung - wie dies die Minderheit Mazzone fordert -, dass solche Zahlungen explizit verboten werden sollen.

Der Nationalrat hat Artikel 734a Absatz 1 Ziffer 4 ergänzt und gegenüber der bundesrätlichen Fassung verändert. Nun geht es um die im Bericht anzugebenden Vergütungen an frühere Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder, die in einem Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Organ der Gesellschaft stehen. Wenn wir als RK-N diesen Satz mit "oder nicht marktüblich sind" ergänzen, dann erklären wir explizit, dass solche Leistungen in die Berichterstattungspflicht aufgenommen wurden und dass sie eben nicht verboten, sondern erlaubt sind.

Mit 15 zu 5 Stimmen hat sich Ihre Kommission für die Fassung des Nationalrates entschieden.