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Heim Alex · Nationalrat · 2002-09-30

Heim Alex · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-30

Wortprotokoll

Es ist eigentlich ganz einfach: Man gibt dem Heroin einen anderen Namen, wie das vor einiger Zeit gemacht wurde, und nennt es Diaphin. Eine Schweizer Firma hat vom Bund die Lizenz erhalten, künftig Heroin oder eben Diaphin herzustellen und zu vertreiben. Mit der Aufnahme in die Spezialitätenliste ist das Heroin eben zum Medikament geworden. Damit musste die Grundversicherung ab Juli 2001 fast sämtliche Kosten für die Heroinabgabe übernehmen.

Es geht mir nicht in erster Linie um die Kosten. Ich weiss, dass die Übernahme der Heroinabgabe durch die Krankenkassen keine grosse Steigerung der Prämien auslöste. Es geht mir vielmehr um die Einstellung, der Grundversicherung nicht einfach alles und jedes zu übertragen. Sie ist einfach kein Selbstbedienungsladen, aber dazu haben wir sie in letzter Zeit leider ein bisschen gemacht. Frau Bundesrätin, ich frage Sie, warum die Krankenkasse die Kosten für die bekannten Pflaster, mit denen man vom Rauchen loskommen soll, nicht übernimmt? Immerhin sind das auch Kosten von etwa 20 Millionen Franken. Ich bin nicht der Meinung, dass man das tun sollte, aber im Sinne der Gleichberechtigung müsste man das eigentlich auch beantragen.

Ich stehe zur schweizerischen Drogenpolitik, die im Übrigen vom Stimmvolk auch bestätigt wurde. Wenn Sie dem Volk aber sagen, die Krankenkassen hätten für die Kosten des Heroins aufzukommen, schütteln viele den Kopf und verstehen die Welt nicht mehr. Dieser Schritt ist vor allem auch aus psychologischen Gründen ungeschickt. Der Ruf nach Leistungsabbau, wie der Ständerat kürzlich mit einer Motion bestätigt hat, muss ernst genommen werden. Auch bei der Bereitschaft zur Solidarität stösst man gerade mit diesem Beschluss bei vielen an die Grenzen. Mit der kontrollierten [PAGE 1505] Heroinabgabe, die ich bis zu einem gewissen Umfang auch unterstütze, sind die offenen Drogenszenen verschwunden, und die Beschaffungskriminalität ist stark zurückgegangen. Das ist unbestrittenermassen ein Erfolg und ist erfreulich.

Der Entscheid, das Heroin an Süchtige kontrolliert abzugeben, ist also nicht nur eine medizinische, sondern in erster Linie auch eine kriminalpolitische Massnahme. Verbrechensbekämpfung ist aber eine Aufgabe der öffentlichen Hand, der Gemeinden und Kantone. Die Kosten dieser Massnahmen haben normalerweise eben jene zu tragen, die von den Massnahmen profitieren. Damit kann eine weitere, zusätzliche Belastung der Grundversicherung vermieden oder reduziert werden. Auch die Direktbetroffenen, welche von dieser Massnahme ja so weit profitieren können, dass sie dank der Heroinabgabe wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können, müssten doch viel mehr an die täglichen Spritzen bezahlen.

Das Ziel der Integration der Drogenabhängigen in den Arbeitsprozess wurde uns in der Diskussion über die Drogenpolitik immer wieder bestätigt, und ich hoffe, das stimmt auch heute noch. Frau Bundesrätin Dreifuss, könnten Sie uns zu dieser Frage noch eine Antwort geben? Die Steigerung der Krankenkassenprämien können wir mit meiner Motion nicht wirklich aufhalten, das weiss ich. Aber wir können ein Zeichen setzen, dass eben nicht alles in den Leistungskatalog der Grundversicherung gehört.

Ich bitte Sie, meinen Vorstoss als Motion zu überweisen; als Postulat bringt er nämlich nichts. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung. Unterschrieben haben ihn - im Jahr 2000 - 70 Kolleginnen und Kollegen. Schauen Sie also in der langen Liste nach, ob Sie auch zu den Mitunterzeichnern gehören. Auch jene, die nicht aufgeführt sind, dürfen selbstverständlich zustimmen!