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Markwalder Christa · Nationalrat · 2019-12-19

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-19

Wortprotokoll

Bei Artikel 725b Absatz 4 Ziffer 1 OR geht es um die Überschuldung und das Unterbleiben der Benachrichtigung des Richters und schliesslich bei Ziffer 2 eben um unterschiedliche Formulierungen zu den Fristen bei Aussicht auf Sanierung des Unternehmens. [PAGE 2399]

Der Nationalrat will bei Aussicht auf Sanierung einer überschuldeten Gesellschaft für die Benachrichtigung des Richters eine kurze und den Umständen angemessene Frist einführen und dies für den Verwaltungsrat entsprechend als Pflicht festschreiben, während Bundesrat und Ständerat eine angemessene Frist, noch verbunden mit einer 90-tägigen Maximalfrist, festschreiben wollen. Diese wird der Praxis und den unterschiedlichen Konstellationen von Sanierungsfällen nicht wirklich gerecht.

Deshalb hat Ihre Kommission auch mit grosser Mehrheit, mit 24 zu 1 Stimmen, die pragmatische und flexiblere Formulierung in Ziffer 2 und zudem die Präzisierung in Ziffer 1 entsprechend unterstützt. Sie bittet Sie, daran festzuhalten.