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Flach Beat · Nationalrat · 2019-12-19

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-12-19

Wortprotokoll

Ich lege meine Interessenbindungen offen, sofern diese von Relevanz sind: Ich bin seit zwölf Jahren juristischer Mitarbeiter beim Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein.

Dieser Verein hat seit vielen Jahren eine eigene private Schiedsordnung für Streitigkeiten im Bereich des Bauens und des Bauvertragsrechts. Das ist deshalb ein grosser Erfolg, weil es häufig um private Interessengruppen geht. Die Vertragspartner können etwas privat vor einem Schiedsgericht austragen, das dann zum einen eben über die notwendige Fachkompetenz verfügt und zum andern - das ist einer der ganz grossen Vorteile einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit - die Geschwindigkeit selber bestimmen und viel schneller zu einem Entscheid kommen kann. Dieser beruht häufig auch klar auf den Fakten, die die Parteien tatsächlich interessieren. Ein Fall wird nicht nur, wie manchmal im öffentlichen Verfahren, quasi so abgehandelt, dass die Parteien ihn am Ende, wenn er dann aus dem Gericht herauskommt, gar nicht mehr erkennen, weil sich die Juristen halt über andere Dinge unterhalten haben. Darum ist diese Schiedsgerichtsbarkeit etwas sehr Wichtiges.

Die Schweiz gehört auf dem Gebiet der internationalen Handels- und Sportschiedsgerichtsbarkeit zusammen mit Frankreich, Schweden und England zu den führenden Nationen. Wir Grünliberalen wollen diese Freiheiten und die Schweizer Wirtschaft auch mit guten Rahmenbedingungen fördern, zum einen natürlich mit dem Standort dieser Schiedsgerichtsbarkeit, zum andern natürlich auch für unsere eigenen Unternehmen, die auch davon profitieren können, dass sie beispielsweise entsprechende Handelsstreitigkeiten mit Schiedsabreden auf einfache Art und Weise von einem Gericht entscheiden lassen können, das in der Sache sehr kompetent ist. Das betrifft das Auftragsrecht; es kann auch das internationale Arbeitsrecht umfassen, wenn es internationale Belange und nicht privatarbeitsrechtliche Verträge hier in der Schweiz betrifft; das Transportrecht ist davon betroffen. Die Fachrichterinnen und Fachrichter können durch die Parteien bestimmt werden.

Deshalb ist die grünliberale Fraktion für Eintreten. Was wir an diesem Gesetz in der Kommission noch geändert und an Fragen beantwortet haben, haben die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher bereits kompetent und ausführlich erklärt. Wir unterstützen das alles.

Was nun die drei Minderheitsanträge angeht, so lehnen die Grünliberalen sie ab. Warum?

Zum einen geht es darum, dass hier versucht wird, in die Schiedsgerichtsbarkeit eine Korruptionsbekämpfungsklausel einzubauen. Das ist nicht Aufgabe eines privaten Schiedsgerichtes. Ein Schiedsgericht soll die Vorbringen der Parteien hinsichtlich ihrer vertraglichen Vereinbarungen prüfen, soll prüfen, ob diese eingehalten sind oder nicht. Ein Schiedsgericht hat nicht die Aufgabe, übergeordnetes staatliches Recht wahrzunehmen, sofern es sich - das ist selbstverständlich - nicht um grundlegende Parteirechte handelt und die Rechtsstaatlichkeit nicht ausgehebelt wird. Ein Schiedsgericht soll nicht überprüfen, ob hinter den Anliegen der Parteien noch andere Interessen liegen. Es soll Entscheide aufgrund dessen fällen, was die Parteien eben vorbringen. Das Schiedsgericht kann auch entsprechende Beweise abnehmen, Zeugen befragen usw., aber es soll nicht zu einer staatlichen Kontrollstelle werden. Damit würden wir uns einen Bärendienst erweisen, weil damit eben auch die Attraktivität, die Schnelligkeit und die fachliche Kompetenz der Fachgerichte entsprechend geschmälert würden. Letztlich würden wir niemanden dazu bringen, unsere Schiedsgerichtsbarkeit anzuwenden, wenn plötzlich noch die Gefahr bestünde, dass ein Schiedsrichter irgendwelche zusätzlichen Abklärungen gemacht haben will, die eigentlich gar nichts mit dem Fall zu tun haben.

Ebenfalls ablehnen wird die grünliberale Fraktion die Minderheit, die die Revisionsgründe für nachträglich entstandene [PAGE 2410] Unklarheiten noch einmal ausweiten will. Die Parteien werden sich vor Inangriffnahme eines Schiedsverfahrens über die Schiedsregeln einig sein müssen. Wenn es notwendig ist und wenn die Parteien das Gefühl haben, sie möchten eine andere Schiedsordnung anwenden, dann ist es möglich, Revisionsgründe in der Schiedsordnung selber zu bestimmen und sie abzuändern. Was wir hier regeln, sind einfach die grundlegenden Bestimmungen, die auch dann greifen, wenn die Parteien eben kein individuelles Schiedsverfahren vereinbart haben oder diesen Punkt hier nicht vereinbart haben: wie das genau sein soll, wie das Bundesgericht dann auf solche Begehren eintreten soll oder nicht.

Es ist wichtig, dass das Schiedsverfahren einen der grossen Vorteile, den es hat, nicht verliert: Es sind in der Regel Fachrichterinnen und Fachrichter, die über die Sache entscheiden. Sie haben in der speziellen Angelegenheit, um die es geht, ein hohes Fachwissen. Zudem entscheiden die Schiedsgerichte viel, viel schneller, als staatliche Gerichte das zumeist tun. Das kommt der Wirtschaft und allen Beteiligten zugute, denn nichts ist schlimmer als ein Verfahren, das sich über Jahre hinweg erstreckt und die Parteien im Ungewissen lässt, wie dann entschieden wird.

In der Wirtschaft ist es wichtig, dass man die Spielregeln kennt und weiss, ob sich alle an die Spielregeln halten. Wenn alle mit den gleichen Spielregeln spielen, dann ist so ein Verfahren leicht durchzuführen. Das führt am Ende eben dazu, dass die Parteien damit zufrieden sind und mit dem Schiedsurteil dann auch leben können.

Ich bitte Sie, einzutreten und die Minderheitsanträge abzulehnen.