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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-30

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-30

Wortprotokoll

Der geplante G8-Gipfel in Evian wird ein gut durchdachtes und koordiniertes Sicherheitsdispositiv erfordern. Für die Sicherheitsmassnahmen gilt die verfassungsmässige Ordnung. Aufgrund der kantonalen Polizeihoheit sind in erster Linie die Kantone mit ihren eigenen Polizeimitteln zuständig. Zeichnet sich aufgrund der Beurteilung der Lage ab, dass die eigenen Polizeikräfte nicht ausreichen werden, so können die betroffenen Kantone in einer ersten Stufe das Westschweizer Polizeikonkordat anrufen. In einem weiteren Schritt können die Kantonsregierungen den Bundesrat um Unterstützung für einen interkantonalen Polizeieinsatz, einen so genannten Ikapol-Einsatz, ersuchen. Sollten die Kräfte des schweizerischen Polizeisystems auch nicht ausreichen, kann die Armee im Rahmen eines subsidiären Sicherungseinsatzes beigezogen werden. Damit die kantonalen Sicherheitsorgane die Beurteilung des Mitteleinsatzes vornehmen können, müssen die massgeblichen Beurteilungsgrundlagen vorliegen. Umfang und Auftrag des Sicherheitseinsatzes werden mit allen Betroffenen erarbeitet, und erste Kostenschätzungen dürften frühestens dann möglich sein.