von Siebenthal Erich · Nationalrat · 2019-12-20
von Siebenthal Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-20
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und damit für die Stärkung der GPK. Mit der parlamentarischen Initiative Joder "Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen" wird verlangt, dass die Rechtsgrundlagen angepasst werden, damit die Geschäftsprüfungskommissionen die Oberaufsicht über die Geschäftsführung wirkungsvoller, schneller, effizienter und in bestmöglicher Koordination mit den übrigen Aufsichtsorganen des Bundes wahrnehmen können.
Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative sieht die Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation vor, welche durch die Aufsichtskommissionen eingesetzt wird und über die gleichen Informationsrechte verfügt wie eine PUK.
Für uns ist es sehr wichtig, dass die Möglichkeit zur Einsetzung einer PUK weiterhin bestehen bleibt. Wird eine PUK in gleicher Sache eingesetzt, stellt die ausserordentliche Aufsichtsdelegation ihre Arbeit sofort ein, denn die PUK hat Vorrang.
Weitere Vorteile dieser neuen Aufsichtsdelegation sind: Da sie umfassende Informationsrechte hat wie die ständigen Aufsichtsdelegationen, kann sie rasch und effizient in ein Verfahren eingesetzt werden. Sie besteht aus Mitgliedern der Aufsichtskommissionen und profitiert deshalb vom Wissen ihrer Mitglieder. Dazu kommt, dass die Aufsichtsdelegation neu sämtliche Aufzeichnungen und nicht nur Dokumente verlangen kann.
Die Amts- und Rechtshilfe durch Behörden der Kantone und der Eidgenossenschaft wird explizit im Gesetz verankert. Die Finanzdelegation und die Geschäftsprüfungsdelegation erhalten neu auch die Informationsnotizen des Bundesrates. Die Anpassung der Beteiligungsrechte des Bundesrates und betroffener Personen führt zu effizienteren Verfahren und entspricht der derzeitigen Praxis.
Die Stärkung der GPK mit diesen Instrumenten unterstützt die SVP-Fraktion, damit die zunehmenden Herausforderungen bei der Prüfung und Kontrolle von Vorkommnissen möglichst effizient und wirkungsvoll angegangen und Korrekturen vorgenommen werden können.
Somit treten wir auf die Vorlage ein. Die zwei Minderheitsanträge lehnen wir ab. Betreffend die Differenz gegenüber dem Bundesrat stimmen wir mit der Kommission.