Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-09-30
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-09-30
Wortprotokoll
Die Rolle der Schweizerischen Nationalbank während des Zweiten Weltkrieges war Gegenstand einer sorgfältigen Aufarbeitung durch die Schweizerische Nationalbank selber, aber auch durch die Unabhängige Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (UEK). Den Erkenntnissen, die dabei gewonnen worden sind, hat der Bundesrat nichts beizufügen.
Die Schweizerische Nationalbank hatte in diesem Zusammenhang bereits 1997 unabhängig den Beschluss gefasst, den Holocaust-Fonds mit 100 Millionen Franken zu äufnen; dieser Fonds ist ja in der Schweiz errichtet worden. Die zitierten Äusserungen von Herrn Stuart Eizenstat haben wir den Medien entnommen. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, was Herr Eizenstat wirklich gesagt hat. Doch selbst wenn dieser die erwähnten Äusserungen gemacht haben sollte, bleibt für den Bundesrat nur das massgeblich, was er selber, nämlich der Bundesrat, und später das Parlament zum Stiftungszweck ausgeführt und in einem Gesetz auch festgeschrieben haben. Dort ist von Wiedergutmachung und solchen Dingen nicht die Rede.
Gegenstand der Volksabstimmung war allein der vom Bundesrat und vom Parlament verabschiedete Gegenentwurf. Ich muss ihn nicht weiter schildern, Sie kennen ihn. In keinem Moment liess der Bundesrat Zweifel an dem Inhalt und der Tragweite dieser Vorlage offen. Indem das Stiftungsgesetz vorgängig bereits durch das Parlament verabschiedet worden war, war für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in verbindlicher Weise auch Klarheit geschaffen worden, welches der Zweck der Stiftung sein würde. Deshalb kann von Irreführung nicht die Rede sein.