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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2020-03-02

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-02

Wortprotokoll

Es geht um die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen, sprich Bussen, gegen Unternehmen. Die Vorlage, die wir heute behandeln, ist aus der Zeit heraus entstanden, als Schweizer Banken in den USA hohe Bussen kassierten - die amerikanischen Banken notabene auch, es gab hier keine Ungleichbehandlung. Der ehemalige Ständeratskollege Luginbühl hat einen Vorstoss eingereicht, gemäss dem man eben klären soll, dass solche Bussen nicht abzugsfähig sind.

Der Ständerat und an ihrer letzten Sitzung jetzt auch die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates haben es geschafft, eine Vorlage, die klar war - der Bundesrat hat klar dargelegt, weshalb Bussen nicht abzugsfähig sein sollen -, ins Gegenteil zu verkehren und jetzt trotzdem Steuersubventionen für Unternehmen, in der Regel Banken, die sich gesetzeswidrig verhalten, zu gewähren. So weit sind wir inzwischen!

Der Bundesrat hat ein gutes Gesetz gemacht, es war klar, was abzugsfähig sein soll und was nicht. Übrigens, für diejenigen, die dann immer mit dem Gewinn argumentieren, der unrechtmässig erwirtschaftet worden sei: Gewinnabschöpfende Sanktionen sind abzugsfähig. Das ist im Gesetz festgehalten.

Aber jetzt geht es noch darum, dass Bussen abzugsfähig sein sollen, wenn sie gegen den Ordre public verstossen oder wenn das Unternehmen glaubhaft machen kann, dass es alles unternommen hat, um sich rechtskonform zu verhalten. Im Inland ist das nicht möglich. Wir machen jetzt hier mit dem Steuergesetz eine Unterscheidung zwischen inländischen Sachverhalten und ausländischen Sachverhalten. Wir geben den sich gesetzeswidrig verhaltenden Unternehmen ein Zeichen: Es gibt einen geschäftsmässig begründeten Abzug, und der heisst "Bussen". Mit anderen Worten: Wir geben gewissen Unternehmen auch ein Signal, dass man sich vielleicht nicht immer so ganz korrekt verhalten muss. Das führt zu einer Verluderung, mindestens bei gewissen Unternehmen, die sich dann nicht an die Gesetze halten wollen.

Wem wollen Sie erklären, dass Bussen geschäftsmässig begründeter Aufwand sind? Und kann jemand von Ihnen eine Busse abziehen, auch wenn Sie finden, Sie seien im Ausland zu Unrecht gebüsst worden? Das ausländische Verkehrsregime entspricht nicht unserem, das Parkregime entspricht nicht unserem und verstösst vielleicht gegen Ihr Empfinden. Sie können ganz bestimmt keine Busse abziehen.

Deshalb sind wir ganz klar der Meinung, dass man hier beim Bundesrat bleiben muss; die Fassung des Bundesrates ist klar. Das ist nicht einfach die Position der SP, der Grünen oder der Grünliberalen, sondern es ist auch die Position der Schweizerischen Steuerkonferenz, die sagt: Wenn ihr das macht, dann werden nachher die Steuerfachleute in den Kantonen beurteilen müssen, ob es gegen den Ordre public verstösst, ob alles Zumutbare unternommen wurde, um die Straftat zu verhindern. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren hat auch gewarnt, dass das für die Steuerbehörden nachher eine zum Teil unmögliche Aufgabe sein wird. Sie müssen nämlich dann die Rechtssysteme in diesen Ländern kennen, wo die Bussen ausgesprochen wurden, und müssen entsprechend agieren.

Heissen Sie heute nicht ein gesetzeswidriges, ein zum Teil ganz klar Gesetze verletzendes Verhalten von Unternehmen in anderen Ländern gut, und lehnen Sie hier den Antrag der Mehrheit ab. Folgen Sie meiner Minderheit, der Schweizerischen Steuerkonferenz und dem Bundesrat.

Zuletzt möchte ich einfach noch etwas erwähnen: Es ist ja schon spannend, wie man jetzt hier u. a. vom Zumutbaren, das man unternommen habe, spricht. Bei der Konzernverantwortungs-Initiative sieht dann die Argumentation bei denselben Leuten gerade umgekehrt aus. Diese heuchlerische Doppelmoral dürfen wir nicht gutheissen.

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