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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-30

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-30

Wortprotokoll

Zuerst zur Frage Baader Caspar: Die Schweizerische Flüchtlingshilfe übt im Auftrag des Bundesamtes für Flüchtlinge verschiedene Mandate aus, für welche sie von diesem entschädigt wird. Diese Mandate sind in Gesetz und Verordnung klar definiert und geregelt: Sie umfassen die Koordination und Sicherstellung einer Hilfswerkvertretung bei der Anhörung über die Gründe für das Asylbegehren, die Erläuterung der Asylpolitik in der Öffentlichkeit sowie die Koordination und Finanzierung von Integrationsprogrammen für Flüchtlinge. Die Finanzierung dieser Aktivitäten erfolgt mittels Beiträgen an die Verwaltungskosten der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und entspricht den Kosten von 11,75 Stellen. Im Jahre 2001 beliefen sich die diesbezüglichen Aufwendungen auf 1,672 Millionen Franken. Die Berechnungsgrundlagen dieser Zusammenarbeit werden zurzeit überarbeitet. Künftig werden die Aufgaben und die Abgeltung mittels Leistungsvereinbarungen geregelt; bei den Integrationsprogrammen ist das bereits heute der Fall.

Im Zusammenhang mit der SVP-Volksinitiative erhält die Schweizerische Flüchtlingshilfe keine Mittel des Bundes.

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