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Maurer Ueli · Bundesrat · 2020-03-02

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-03-02

Wortprotokoll

Sind ausländische Bussen von den Steuern abziehbar? Das ist die Frage. Sie beschäftigt uns seit ziemlich genau sieben Jahren. Begonnen hat es mit zwei gleichlautenden Motionen, von denen eine vom National- und vom Ständerat angenommen wurde. Sie enthielten die Aufforderung an den Bundesrat, ein Gesetz vorzulegen, das keinen Abzug von ausländischen Sanktionen zulässt. Wir haben dieses Gesetz erarbeitet, wie üblich in die Vernehmlassung geschickt und dann 2016 Ihrem Rat zugestellt. Seither ist es in der Beratung.

Im Kern dieser Diskussion stand immer die Annahme, dass ausländische Bussen in dieser Höhe vielleicht auch eine Art politisches Urteil sind und nicht nur eine rechtliche Sanktion, wie wir sie in der Schweiz kennen. Diese Grundannahme hat die ganze Diskussion geprägt. Wir haben Ihnen insgesamt zwölf verschiedene Versionen vorgelegt. Das, was jetzt auf dem Tisch liegt, entspricht nach wie vor der Haltung des Bundesrates, ausländische Bussen zum Abzug bei den Steuern nicht zuzulassen.

Eine Idee, die sich im Laufe dieser vier Jahre ergeben hat, die die Mehrheit des Ständerates und die Mehrheit Ihrer Kommission entwickelt haben, ist, dass man trotzdem versuchen solle, eine Ausnahme zu stipulieren, für den Fall, dass belegt werden könne, dass eine ausländische Busse nicht unseren Grundsätzen entspricht. Die Formulierung der Mehrheit und des Ständerates ist problematisch. Daher empfiehlt Ihnen der Bundesrat, bei der ursprünglichen Fassung zu bleiben und keine Abzüge zuzulassen, das heisst, dem Antrag der Minderheit Birrer-Heimo zuzustimmen.

Die Formulierung der Kommissionsmehrheit und des Ständerates ist insofern problematisch, als sie doch ein gewisses Konfliktpotenzial mit Blick auf die Bundesverfassung aufweist. Wir laufen damit nämlich Gefahr, inländische und ausländische Bussen nicht gleich zu behandeln. Das widerspricht dem Grundsatz der Steuererhebung; das ist das eine Problem. Das zweite Problem - auf das weisen uns insbesondere die Kantone hin - ist, dass die Steuerbehörden der Kantone plötzlich in die Situation kommen, dass sie beurteilen müssen, ob die Person, die eine Busse erhalten hat, glaubhaft darlegt, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um die Straftat zu verhindern. Damit wird der Steuerverantwortliche eines Kantons plötzlich auch zu einem Richter, der eigentlich ein Stück weit internationales Recht beurteilen muss - darauf weisen insbesondere die Kantone hin. Das ist die Problematik beim Antrag der Mehrheit.

Aufgrund der Diskussion, wie sie erfolgt ist, ist das ein Kompromiss, der sich angebahnt hat. Ich möchte Sie aber auf dessen Problematik aufmerksam machen und Sie noch [PAGE 6] einmal bitten, dem Bundesrat zu folgen. Das, was die Mehrheit Ihrer Kommission hier aufgenommen hat, führt zu einem Problem, und das bringen wir nicht weg. Der Antrag der Mehrheit widerspricht der ursprünglichen Forderung beider Kammern, die lautete: Bundesrat, mach ein Gesetz, wonach ausländische Bussen nicht abgezogen werden können.

Meine Empfehlung wäre also, der Minderheit Birrer-Heimo und damit dem Bundesrat zu folgen.