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Walti Beat · Nationalrat · 2020-03-02

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-02

Wortprotokoll

Dieses Geschäft gibt nicht wegen seines Inhalts zu reden - das war auch in der Kommission nicht anders. Der Schwerpunkt liegt vielmehr auf den Umständen, unter denen es diskutiert wurde und ratifiziert werden soll. Die Situation wurde ausgiebig geschildert; dem muss ich nichts beifügen.

Es bleibt das Dilemma, dass Saudi-Arabien ein wichtiger Akteur in einem uns fremden Kulturraum respektive in einem Kulturraum ist, in dem andere Werte und Regeln gelten, als das in Mitteleuropa und insbesondere in der Schweiz der Fall ist. Die skandalösen Ereignisse rund um die Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi haben dazu geführt, dass es eine Verzögerung der Beratung gegeben hat. Der Bundesrat musste einen Bericht vorlegen über das Verhältnis der Schweiz zu Saudi-Arabien, zum aktuellen Umgang und zu den Perspektiven unseres Verhältnisses zu diesem Land. Er hat das nach Meinung der FDP-Liberalen Fraktion sehr [PAGE 9] befriedigend getan. Der Bericht ist aussagekräftig und inhaltlich interessant. Unabhängig davon, ob man darin eine eigentliche Strategie sieht oder nicht, ist es ein guter Bericht.

Es geht darum, sich noch einmal die Frage zu stellen, was ein Doppelbesteuerungsabkommen ist und was es nicht ist. Ein Doppelbesteuerungsabkommen wie das vorliegende, das weitestgehend den Standardabkommen entspricht und die hinlänglich bekannten Regeln des Projekts "Base Erosion and Profit Shifting" implementiert, soll vor allem den betroffenen Steuerpflichtigen auf beiden Seiten und in beiden Abkommensstaaten mehr Rechtssicherheit geben und sie vor doppelter Belastung durch fiskalische Abgaben bewahren.

Das Abkommen in seiner vorliegenden Form entspricht absolut der schweizerischen Abkommenspolitik: Ein Doppelbesteuerungsabkommen fällt kein Urteil darüber, wie gut oder schlecht wirtschaftliche Beziehungen von Firmen in verschiedenen Staaten sind, sondern es regelt die steuerlichen Konsequenzen solcher grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Was wirtschaftlich möglich sein soll und was nicht, wird nicht in einem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt; vielmehr werden darin die steuerlichen Konsequenzen aus den zulässigen Tätigkeiten beschrieben und so geregelt, dass keine Doppelbelastung resultiert. Das ist bei sachlicher, nüchterner Betrachtung die Feststellung, die wir machen sollten oder machen müssen.

Letztlich geht es um eine Güterabwägung, ob wir uns durch diese kulturellen Unterschiede und die zugegebenermassen zum Teil schwerverständlichen Probleme davon abhalten lassen sollen, etwas im Bereich der Doppelbesteuerung zu tun. Es geht auch um die Frage, ob wir bei Ländern, bei welchen wir das Gefühl haben, wir könnten in der Entwicklung einen kulturellen Beitrag leisten, das besser gewährleisten können, wenn wir mit ihnen konstruktive Kontakte unterhalten und den Austausch auf allen Ebenen - Politik, Gesellschaft und Wirtschaft - intensivieren, oder ob wir ihnen einen Denkzettel verpassen und den Kontakt verweigern, die Beziehung abkühlen lassen und mit dem Zeigefinger auf die Fehler hinweisen sollen, die unserer Meinung nach in diesen Ländern herrschen.

Die FDP-Liberale Fraktion ist der Meinung, dass der erste Weg der richtige ist. Wir sollten unsere Beziehungen zu diesen Ländern - eben auch zu Saudi-Arabien - kontinuierlich entwickeln und auf diese Weise sicherstellen, dass die Verhältnisse in diesen Ländern sich in eine Richtung bewegen, die wir für besser erachten.

Deshalb empfehle ich Ihnen im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, der Mehrheit zu folgen und den Rückweisungsantrag der Minderheit abzulehnen.

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