Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2020-03-02
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-02
Wortprotokoll
Gerne gebe ich zu Beginn meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Partner einer Anwalts- und Notariatskanzlei.
Das Wichtigste vorweg: Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist für Nichteintreten. Die Gründe hierfür sind einfach. Erstens haben wir ein bestehendes und funktionierendes System zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Zweitens schafft das vom Bundesrat vorgesehene neue System Rechtsunsicherheit, statt bei der bewährten Rechtssicherheit zu verbleiben. Drittens schaffen wir mit diesem neuen System rechtsstaatlich ein Problem, indem wir im Bereich der Sitzgesellschaften das Anwaltsgeheimnis komplett aushöhlen. Kurzum: Der Entwurf des Bundesrates bringt keine Verbesserung im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, er schwächt dafür aber in rechtsstaatlich bedenklicher Weise das Anwaltsgeheimnis. Lassen Sie mich dies kurz ausführen.
1.[NB]Das System in der Schweiz funktioniert. Ja, die Schweiz hat in diesem Bereich international lange Zeit eine Führungsrolle eingenommen und hat diese weiterhin inne. Hinweise auf die FATF begründen an dieser Stelle nicht per se einen Reformbedarf. Es scheint, als ob der Bundesrat dem sogenannten Check-the-Box-Ansatz gefolgt sei, das heisst, dass man möglichst wortgetreu Vorgaben von internationalen Organisationen umsetzt. Das kann man tun, aber - und das ist entscheidend - man muss nicht. Man kann auch ähnliche, gleich wirksame Instrumente einsetzen, die nicht wortgetreu umgesetzt werden müssen. Genau das macht die Schweiz seit einiger Zeit, und sie macht es erfolgreich. Die Ausweitung auf die sogenannten Beraterinnen und Berater und damit insbesondere auch auf die Anwältinnen und Anwälte ist, wie bereits erwähnt, deshalb keine Verbesserung, sondern im Gegenteil eine Verschlechterung.
Das Folgende ist wichtig. Die beiden Sprecher der Kommission, auch wenn sie hier von meiner Vorrednerin leise kritisiert worden sind, haben klar zum Ausdruck gebracht: Wir haben drei Säulen - erstens das Geldwäschereigesetz, zweitens Artikel 305bis StGB inklusive Anstiftung und Gehilfenschaft und drittens die Transparenzregeln im OR -, die uns helfen, Terrorismusfinanzierung ebenso wie Geldwäscherei effizient zu bekämpfen. Handlungsbedarf wird unsererseits daher verneint.
2.[NB]Das heutige System in der Schweiz sorgt für Rechtssicherheit, das neue System hingegen - ich habe es erwähnt - für Rechtsunsicherheit. Es werden neue Rechtsbegriffe und auch unklare Formulierungen ins Gesetz aufgenommen. Die möglichst internationale Umsetzung eines Gesetzes macht dieses nicht zwingend besser.
3.[NB]Damit komme ich zum aus meiner Sicht wichtigsten Punkt: Der neue Entwurf ist rechtsstaatlich bedenklich, weil er mit dem Anwaltsgeheimnis etwas sehr Zentrales des schweizerischen Rechtssystems angreift. Für mich ist es fragwürdig, dass insbesondere die Linke mit SP und Grünen hier Hand bietet, dieses Anwaltsgeheimnis auszuhöhlen. Was passiert genau bei dieser Aushöhlung? Neu sollen Beraterinnen und Berater oder eben Anwältinnen und Anwälte bei Geschäften, welche sie für Dritte in Zusammenhang mit einer Sitzgesellschaft bezüglich der Gründung, der Führung der Verwaltung usw. vornehmen, dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden. Das ist eine klare Abweichung vom bisherigen System. Bis heute gilt: Wer Geld in die Hand nimmt oder Geld verschiebt, gilt als Finanzintermediär und wird dem Geldwäschereigesetz unterstellt und hat die entsprechenden Pflichten zu erfüllen. Neu wäre es demnach nicht mehr so, dass man faktisch Geld in die Hand nehmen müsste, sondern jegliche Beratung in diesem Zusammenhang würde dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden. Ich kann Ihnen das an einem kleinen Beispiel illustrieren: Wer als Anwalt eine Sitzgesellschaft berät, z. B. bei einer Mietfrage, müsste zuerst abklären, wer die wirtschaftlich Berechtigten in dieser Sitzgesellschaft sind. Die Abklärungen, wer wirtschaftlich an dieser Gesellschaft berechtigt ist, wären kostspieliger als die Beratung an sich. Andere Beispiele haben die Kommissionssprecher bereits genannt.
Der Hinweis, dass wir auch beim Bankgeheimnis wie die alte Fasnacht hinterher doch noch hätten nachgeben müssen, ist einfach nicht richtig! Beim Bankgeheimnis hatten wir einen Sonderfall, indem die Schweiz - anders als andere Länder in Europa und auf der Welt - zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterschieden hat. Im vorliegenden Fall haben wir diesen Sonderfall nicht.
Ich fasse zusammen: Die Schweiz hat ein effektives und effizientes System zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. An diesem soll festgehalten werden. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP wehrt sich ganz klar dagegen, dass das Anwaltsgeheimnis ausgehöhlt wird.
Ich bitte Sie, dem Antrag auf Nichteintreten zuzustimmen.