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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2020-03-02

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-02

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir zuerst eine Vorbemerkung. Die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher sind bei dieser Vorlage relativ stark ins Detail gegangen und haben wirklich schon beinahe einzelne Artikel kommentiert. Die Frage, die sich hier stellt, ist: Brauchen wir eine Gesetzesrevision, oder brauchen wir sie nicht? Was die Kommissionssprecher - ausser ich hätte mich verhört - auch nicht gesagt haben, ist, dass die Minderheit eine sehr starke Minderheit ist. Die Kommission hat mit 13 zu 12 Stimmen Nichteintreten beschlossen.

Ich vertrete also hier eine starke Minderheit von 12 Mitgliedern Ihrer Kommission für Rechtsfragen, die der Meinung ist, dass auf diese Revision eingetreten werden muss. Wir müssen den Kampf gegen die Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung verbessern und die noch bestehenden [PAGE 15] Schwachstellen ausmerzen. Mit dieser Vorlage sollen einige der wichtigsten Empfehlungen aus dem vierten Länderbericht der FATF zur Schweiz umgesetzt und damit die Rechtssicherheit erhöht und die Integrität des Finanzplatzes gestärkt werden.

Geldwäscherei heisst, dass aus Verbrechen, aus kriminellen Tätigkeiten wie Korruption, Drogen- oder Waffenhandel oder - noch schlimmer - Menschenhandel erzieltes und damit schmutziges Kapital in den legalen, sauberen Geld- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden soll. Geschieht solche Geldwäscherei auf dem Schweizer Finanzplatz oder bestehen genügend Verdachtsmomente dafür, so wird das Ansehen dieses Finanzplatzes in Mitleidenschaft gezogen. Enthüllungen wie die Panama Papers oder die Paradise Papers haben dies in der Vergangenheit gezeigt.

Die Schweiz besitzt einen renommierten Finanzplatz; international gesehen, ist er einer der wichtigsten überhaupt. Die Schweiz ist insbesondere führend im grenzüberschreitenden Finanzverkehr oder in der Vermögensverwaltung. Dies soll auch so bleiben. Damit die Schweiz aber einen integren, transparenten und sauberen Finanzplatz ausweisen kann, soll sie die minimalen internationalen Standards einhalten, z.[NB]B. bei der Überprüfung der Identitäten der wirtschaftlich berechtigten Personen oder bei den Meldepflichten und -rechten. Auch die Transparenz von Vereinen mit einem erhöhten Risiko der Terrorismusfinanzierung soll verbessert werden. Dafür ist diese Gesetzesvorlage notwendig.

Wir haben in der Kommission für Rechtsfragen bereits Anhörungen durchgeführt, bevor wir über das Eintreten debattiert haben. Von verschiedenen Vereinigungen ist die Gesetzesvorlage grundsätzlich begrüsst worden, auch wenn im Weiteren unterschiedliche Verbesserungsvorschläge gemacht wurden, so z. B. von Transparency International, aber auch von der Schweizerischen Bankiervereinigung. Wie die Änderungen aussehen sollen, werden wir nach dem Eintreten diskutieren können.

Was passiert, wenn wir diese Gesetzesrevision nicht durchführen und, wie von einer knappen Mehrheit vorgeschlagen, nicht auf die Vorlage eintreten? Der Bericht der FATF, der Anlass zu diesen Gesetzesänderungen gibt, wurde 2016 veröffentlicht. Im Januar 2020, also erst kürzlich, ist ein Folgebericht erschienen, der bestätigt, dass die Schweiz zwar gewisse Fortschritte macht, aber weiterhin im sogenannten intensivierten Folgeprozess, im "enhanced follow-up process", bleibt. Der nächste Bericht wird schon im Jahr 2021 folgen. Wenn bis dahin keine Massnahmen getroffen und die Gesetzgebung gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung nicht der sich laufend verändernden Kriminalität angepasst werden, wird die Schweiz im intensivierten Folgeprozess verbleiben. Dieser Folgeprozess hat eine höhere Frequenz bei den zu erstattenden Berichten zur Folge. Aus diesem Prozess sollte die Schweiz herauskommen, wenn sie auf dem internationalen Finanzmarkt konkurrenzfähig bleiben und bestehen will. Wir haben keinerlei Interesse daran, dass die Schweiz auf einer grauen Liste geführt wird. Eigentlich sollten die Mängel innerhalb von drei Jahren behoben werden. Wir haben jetzt schon einen Rückstand, und die nächste Prüfung steht vor der Tür.

Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen und auf diese Revision einzutreten.