Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2020-03-02
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-03-02
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen tritt auf diese Vorlage ein und begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen. Die Vorlage greift die wichtigsten Empfehlungen auf, die aus dem vierten Länderbericht der FATF, auch Gafi genannt, hervorgehen. Der Bericht zeigt klar auf, dass die Schweiz Schwachstellen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung aufweist. Hier ist die Schweiz international nicht kompatibel, und wir kommen nicht darum herum, auf den internationalen Druck zu reagieren.
Die Vorlage ist eine Antwort darauf. Sie schliesst die grössten Schlupflöcher im Anti-Geldwäscherei-Dispositiv und trägt zu einer Verbesserung der Prävention und Bekämpfung der Geldwäscherei bei. Die jüngeren Enthüllungen rund um Luanda Leaks oder aber die Panama Papers zeigen, wie gross der Handlungsbedarf in der Schweiz ist. Diese Enthüllungen haben aufgezeigt, dass Schweizer Anwältinnen und Anwälte sowie andere Berater und Beraterinnen im grossen Stil bei der Gründung von problematischen Sitzgesellschaften beteiligt waren. Nicht nur Finanzintermediäre, die bereits heute unter den Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes fallen, sondern auch viele Anwaltskanzleien, Notare, Treuhänder und Steuerberater waren an diesen problematischen Gründungen von Offshore-Gesellschaften beteiligt. Bereits bei der letzten Revision, 2016, wurde deutlich, dass in der neuen Revision, sprich in der aktuell vorliegenden Gesetzesrevision, Vermögensverwalter und Anwältinnen und Anwälte einbezogen werden, weil das Gesetz hier eine Lücke aufweist. Diese Forderung ist nicht neu, und deshalb gilt es, diese zentrale Lücke mit der vorliegenden Revision zu schliessen.
Die Schweiz stand rund um die Enthüllungen der Panama Papers nicht nur unter internationaler Aufmerksamkeit, es gab auch eine Reihe von Vorstössen hier im Parlament, die eine verstärkte Regulierung forderten. Das heisst, es besteht innenpolitisch ein Interesse daran, mit entsprechenden Massnahmen die Schwachstellen in der Gesetzgebung zu beseitigen. Die grüne Fraktion unterstützt deshalb ausdrücklich die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf nicht finanzintermediäre Dienstleistungen in Zusammenhang mit Gesellschaften und Trusts.
Ein weiterer Punkt, den die Grünen in der Gesetzesrevision begrüssen, ist die Einführung der Pflicht zur Überprüfung der vom Kunden erhaltenen Angaben. Denn wie die Panama Papers gezeigt haben, funktioniert das Verstecken der Gelder oft nach dem gleichen Muster. Es ist häufig eine Kombination von verschachtelten Strohfirmen in Offshore-Ländern, von Marionetten-Direktoren, welche ihre Anweisungen von Anwälten und Treuhändern in unseren Finanzzentren erhalten. Schliesslich unterstützen wir die Einführung der Pflicht zur periodischen Überprüfung der Aktualität der Kundendaten.
Aus Sicht der Grünen weist die Vorlage aber noch Schwachstellen auf. Wie bereits in der vorberatenden Kommission und in der Vernehmlassung erläutert, müssen weitere Punkte ins Geldwäschereigesetz einfliessen. Damit die Schweiz kein globales Zentrum für Geldwäscherei mehr ist, braucht es weitere Regulierungen. Die Grünen fordern deshalb die Einführung von Sorgfaltspflichten bei Dienstleistungen für Beraterinnen und Berater. Der Kunst- und Luxusgütersektor sollte dem Geldwäschereigesetz unterstellt sein. Ebenso sollten auch Goldraffinerien dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden. Die Schweizer Gesetzgebung soll fit gemacht werden für die Herausforderungen der Kryptowährungen - dies ist eine weitere Forderung.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Nichteintreten würde den Prozess unnötig bremsen. Die Einzigen, welche von unseren Gesetzeslücken profitieren, sind Mafiaclans, Diktatoren und andere Verbrecher, welche den Schweizer Wirtschaftsstandort weiterhin für ihre kriminellen Aktivitäten nutzen möchten.
Wenn sich selbst, wie bereits erwähnt, die Schweizerische Bankiervereinigung, Economiesuisse und der Schweizerische Versicherungsverband für Eintreten aussprechen und sich um den Ruf und um die Position des Finanzplatzes Schweiz sorgen, wird deutlich, dass Handeln und Eintreten auf die Vorlage unumgänglich sind. Wie Expertinnen und Experten immer wieder kritisieren, hinkt die Schweiz in zentralen Punkten anderen Ländern hinterher. Wir brauchen ein wirksames Abwehrdispositiv in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäscherei.
Wir haben hier eine ausgewogene Vorlage vor uns. Treten wir darauf ein, wir brauchen diese Vorlage, und zwar jetzt.