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Ettlin Erich · Ständerat · 2020-03-02

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-02

Wortprotokoll

Beim ersten Geschäft, zu dem ich spreche, stehen wir in der Differenzbereinigung; es betrifft die Weiterentwicklung der IV. Nach der Beratung im Nationalrat in der Wintersession verbleibt zwischen den Räten noch eine Differenz, und diese betrifft die Frage des Begriffs "Kinderrente". Der Nationalrat hat mit 116 zu 77 Stimmen beschlossen, den Begriff "Kinderrente" durch "Zusatzrente für Eltern" zu ersetzen. Unser Rat lehnte eine Anpassung des Begriffes, damals noch "Zulage für Eltern", in seiner ersten Beratung ohne Gegenstimme grundsätzlich ab. Ihre Kommission nahm eine Analyse der Sprachdienste der Bundeskanzlei, die diese zusammen mit dem Sekretariat der Redaktionskommission vorgenommen haben, zur Kenntnis. In der Analyse wurde aufgezeigt, wie der Beschluss des Nationalrates allenfalls in den betroffenen Gesetzestexten konkret umgesetzt werden müsste. Eine solche Umsetzung wäre sehr aufwendig.

Der Ausdruck "Kinderrente" existiert zudem seit mehreren Jahrzehnten und ist entsprechend gebräuchlich. Er ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen aufgeführt, zum Beispiel im AHV-Gesetz, im BVG usw., und man hat mit diesem Begriff auch nie Auslegungsprobleme gehabt. Es scheint, als ob es vor allem ein Thema in der jeweiligen deutschen Fassung wäre, nicht aber in der französischen und der italienischsprachigen Fassung. Ihre Kommission entschloss sich deshalb einstimmig, am Beschluss unseres Rates festzuhalten und damit die Differenz zum Nationalrat beizubehalten; dies sowohl im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung als auch im AHV-Gesetz und im BVG, wie Sie der Fahne entnehmen können. Beibehalten heisst: gemäss geltendem Recht.

Es geht weiterhin um die Kinderrente: Ebenfalls auf der Fahne aufgeführt ist die Petition Wermuth 19.2026, die am 18.[NB]September 2019 mit 2101 Unterschriften eingereicht wurde und verlangt, dass im Zusammenhang mit dem Geschäft 17.022, "Weiterentwicklung der IV", keine Kürzung der Kinderrenten vorgenommen wird. Das betrifft jetzt die materielle Seite. Das Anliegen wurde in der Wintersession 2019 vom Nationalrat erfüllt. Der Nationalrat hat auch beschlossen, die Kinderrenten nicht zu kürzen. Der Nationalrat ist damit dem Ständerat gefolgt und hat auf eine Kürzung der Kinderrenten verzichtet. Damit besteht hier keine Differenz mehr, und das Anliegen der Petition ist erfüllt. Ihre Kommission hat von der Petition und davon, dass das Anliegen erfüllt wurde, Kenntnis genommen und sie gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes behandelt. Demnach kann eine Petition ohne Ratsbeschluss abgeschrieben werden, sobald der Beratungsgegenstand erledigt ist, was hier der Fall ist.

So viel zur Differenzbereinigung und zu dieser einen Differenz, die wir noch haben.

Ich komme zum Postulat 20.3002 der SGK-S, "Sprachliche Modernisierung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung". Die beiden Geschäfte haben einen Zusammenhang, denn um das Anliegen des Nationalrates in der Vorlage 17.022 aufzunehmen, hat Ihre Kommission eine Brücke zum Nationalrat bauen wollen: Sie hat einstimmig dieses Postulat angenommen, das den Bundesrat beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung sprachlich modernisiert werden könnte. Das gilt einerseits für den Begriff "Kinderrente", andererseits auch für Begriffe, die heute einen abwertenden Charakter haben oder angesichts des Alters des Gesetzes nicht mehr aktuell sind. Dabei wäre auch darzustellen, in welchen anderen Erlassen - insbesondere in der Sozialversicherungsgesetzgebung - die neu vorgeschlagenen Begriffe übernommen werden sollten. Es war Ihrer Kommission zudem ein besonderes Anliegen, dass auch die Kosten, die mit diesen Änderungen verbunden wären, geschätzt und dargestellt werden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig die Annahme dieses Postulates.