Steiner Rudolf · Nationalrat · 2002-09-30
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-30
Wortprotokoll
Am letzten Donnerstag hat mich die Kommissionssprecherin im Zusammenhang mit Artikel 269 Absatz 2quater und Artikel 269dter darauf hingewiesen, dass das ja nicht die Schicksalsartikel sein könnten. Dasselbe würde sie mir wahrscheinlich heute bei diesen Übergangsbestimmungen antworten. Aber ich gebe Ihnen zu bedenken: Irgendwann kommt der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. So ist dann letztlich jeder umstrittene Artikel in sich ein Schicksalsartikel. Entsprechend bitte ich Sie eindringlich, hier dem Modell des Ständerates, also dem Antrag der Minderheit Hegetschweiler, zuzustimmen. Erlauben Sie mir, dass ich nochmals unterstreiche, was Herr Hegetschweiler zur Begründung seines Antrages ausgeführt hat:
1. Die Hypothekarzinsen befinden sich auf einem Tiefststand. Übergangsbestimmungen mit Senkungszwang im Sinne der Nationalratskommission bewirken eine klare Umverteilung zugunsten der Mieter, denn selbst der Vermieter, der nachweislich keinen kostendeckenden Ertrag erzielt, wäre danach gezwungen, alte Hypothekarzinsreduktionen weiterzugeben, den Mietzins also zusätzlich zu senken.
2. Das Bundesgericht hat in langjähriger Rechtsprechung wiederholt bestätigt, dass es nicht Sinn der [PAGE 1489] Missbrauchsgesetzgebung sein kann, den Vermieter zur weiteren Senkung eines Mietzinses unter das kostendeckende Niveau zu zwingen.
3. Wie Herr Hegetschweiler ebenfalls ausgeführt hat: Wurden Hypothekarzinsänderungen in einem bestehenden Mietverhältnis nicht geltend gemacht, so ist es nicht Aufgabe des Staates und kann es nicht Aufgabe des Staates sein, künstlich in das bestehende Vertragsverhältnis einzugreifen.
Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie eindringlich, dem Modell des Ständerates und dem Antrag der Minderheit Hegetschweiler zu folgen. Denn nur so können Sie die verteilungsneutrale Version, wie sie vom Bundesrat gewünscht wird, auch umsetzen. Dass damit auch der Antrag der Minderheit Garbani zu Artikel 2 bestritten ist, der eine weitere, zusätzliche Verschlechterung der Stellung des Vermieters mit sich bringen würde, ist selbstverständlich.
Ich bitte Sie auch, den Antrag der Minderheit Garbani abzulehnen.